Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA bedauert das Ja der Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds SEK vom 5. November in Bern zur Öffnung der Ehe auf zivilrechtlicher Ebene und bezeichnet es als einen Schritt in die falsche Richtung. Zwar liege der Entscheid über die Einführung der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare nun bei den 26 Kantonalkirchen. Der SEA-Vorstand habe aber insbesondere Bedenken in Bezug auf die Meinungs- und Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen.
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA, der auch reformierte Kirchgemeinden angehören, hat sich bereits in der Vernehmlassung differenziert, aber kritisch zur «Ehe für alle» geäussert. Sie hielt damals fest, dass mit der vom Parlament vorgesehenen Änderung im Einbürgerungsverfahren von gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen de facto die rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft bereits vollzogen werde. Dafür brauche es keine Neudefinition des Ehebegriffs. Die beiden Partnerschaftsformen würden sich grundlegend darin unterscheiden, dass die Ehe zwischen Mann und Frau das Potenzial der Kinderzeugung miteinschliesse. Daher rechtfertige sich ihr biblisch begründeter Status, so die SEA.
«Der Staat hat dafür zu sorgen, dass auch gleichgeschlechtlichen Paaren Schutz und Rechte zugestanden werden. Die christliche Kirche hat den Auftrag, sich am Gesamtzeugnis der Bibel zu orientieren und gesellschaftliche Entwicklungen auf dieser Grundlage zu betrachten», schreibt die Schweizerische Evangelische Allianz in einer Medienmitteilung. Dabei sei klar, dass auch in der theologischen Diskussion verschiedene Ansichten möglich seien. Diese Dialog- und Lernbereitschaft unterstreiche die SEA mit der Durchführung von Workshops und der Teilnahme an Foren, an denen um einen sorgsamen und seelsorgerlichen Umgang mit Theologie und Praxis gerungen werde.
Bedenken zum Ja zur «Ehe für alle» und zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare habe der Vorstand der SEA vor allem in Bezug auf die Meinungs- und Gewissensfreiheit von Pfarrpersonen, die solche Trauungen nicht vollziehen möchten. Auch wenn aktuell betont werde, dass die Gewissensfreiheit gewahrt werden soll, behaupteten auf den sozialen Medien bereits jetzt namhafte Personen aus der Kirche, dass «die Anzahl der andersdenkenden Pfarrpersonen nicht repräsentativ genug für eine Kann-Regelung ist, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare aus Gewissensgründen ablehnen zu dürfen».
Im Weiteren gibt der Vorstand der Schweizerische Evangelische Allianz zu bedenken, dass die Gegner einer Neudefinition der Ehe durch die Kirche im weltweiten und ökumenischen Kontext die Mehrheit darstellten. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund vertrete somit innerhalb der Weltkirche eine Minderheitenposition.