Vier der 14 politischen Gefangenen, die am 21. Juni 2025 unerwartet freigelassen und nach Litauen abgeschoben wurden, haben seit ihrer Entlassung über die Einschränkung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit für Gefangene berichtet.
„In der Regel wird es politischen Gefangenen niemals erlaubt, Gottesdienste zu besuchen“, erklärte Natalia Dulina gegenüber Form 18, norwegische Menschenrechtsorganisation. Ihar Karnei stellte fest, dass lediglich orthodoxe Gefängniskapellen existieren und die Beamten Anträge auf Gottesdienstbesuch genehmigen oder ablehnen können. „Gott ruft dich vielleicht in die Kirche, aber die Beamten entscheiden“, erklärte er gegenüber Forum 18.
Kein Gottesdienstbesuch für Gefangene, die nicht der orthodoxen Kirche angehören
Für Gefangene, die nicht der orthodoxen Kirche angehören, gibt es keine Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch. Natalia Dulina erinnerte sich an eine katholische Mitgefangene, die einen Antrag auf Besuch der orthodoxen Kapelle im Arbeitslager Nr. 4 für Frauen in Gomel stellte. Der Antrag wurde abgelehnt. Beamte im Arbeitslager Schklou sagten einem katholischen politischen Gefangenen, sie würden ihm erlauben, den orthodoxen Gottesdienst zu besuchen, wenn er zum orthodoxen Glauben konvertiere.
Ihar Karnei berichtete, dass nicht nur politischen Gefangenen der Besuch des orthodoxen Gottesdienstes verwehrt werde, sondern auch Gefangenen, die dreimal wegen Verstössen gegen das Gefängnisregime bestraft wurden.
Gefängnisleitung befürchtet konspirative Treffen nach dem Gottesdienst
Anfang 2023 war es für politische Gefangene noch möglich, den orthodoxen Gottesdienst im Arbeitslager Nr. 17 in Schklou zu besuchen. Danach war es unmöglich, da die Gefängnisleitung befürchtete, die politischen Gefangenen würden nach dem Gottesdienst zusammenkommen und miteinander sprechen. Auch der Zugang zu Sportanlagen ist politischen Gefangenen seither verwehrt.
Zugang zu religiöser Literatur eingeschränkt
Die Gefängnisverwaltung schränkt auch den Zugang zu religiöser Literatur ein, insbesondere für politische Gefangene. In den Gefängnisbibliotheken gibt es zum Thema Religion fast ausschliesslich orthodoxe Literatur.
Besuch durch Kleriker nicht-orthodoxer Glaubensrichtungen abgelehnt
Anträge auf Besuch durch Kleriker nicht-orthodoxer Glaubensrichtungen werden generell abgelehnt. Im Gefängnis Nr. 4 in Mahiljou durften politische Gefangene generell mit dem orthodoxen Priester zusammentreffen, der das Gefängnis besuchte. Mehrer politische Gefangene ersuchten um einen Besuch eines katholischen Priesters. Ihnen wurde gesagt, sie sollten zum orthodoxen Priester gehen, berichtet ein ehemaliger Gefangener. Dem politischen Gefangenen Sergei Tichanowski, einem orthodoxen Christen, wurde während seiner mehr als fünfjährigen Haftzeit nicht gestattet, zu beichten oder die Kommunion zu empfangen. Dies berichtete er nach seiner Entlassung bei einer Pressekonferenz in Vilnius.
Die Verweigerung des Gottesdienstbesuchs und des Besuchs durch Kleriker sowie das Vorenthalten religiöser Literatur stellen eine Verletzung der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen (Mandela-Regeln) dar.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 11. Juli 2025)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ / APD