Am 23. Mai verhängte ein Gericht in der von Russland besetzten Stadt Donezk in der Ukraine eine Geldstrafe gegen Pastor Vladimir Rudomyotkin wegen angeblicher Missionstätigkeit, wie Forum 18, norwegische Menschenrechtsorganisation berichtet.
Baptistengemeinde betroffen
Pastor Rudomjotkin leitet eine Gemeinde des Rats der Baptistengemeinden, die sich ohne staatliche Registrierung versammeln. Mitglieder der Gemeinde waren bei der Gerichtsverhandlung anwesend und bekundeten die Unterstützung ihres Pastors mit Blumen.
Katholische Pfarrei betroffen
Zwei Tage zuvor verhängte ein anderes Gericht in Donezk eine Geldstrafe gegen die katholische Pfarre St. Josef. Der Pfarrei wurde vorgeworfen, im Rahmen einer missionarischen Tätigkeit nicht ihren vollständigen Namen angegeben zu haben, ein häufiger Grund für Geldstrafen. Die Pfarre hat keinen eigenen Priester und ist daher auf gelegentliche Besuche von Priestern aus Russland angewiesen.
Jüdische Gemeinde betroffen
Bereits am 13. März verhängte dasselbe Gericht eine Geldstrafe wegen desselben „Delikts“ gegen die jüdische Gemeinde von Donezk. Am 10. April wurde ein Verfahren zur Auflösung dieser jüdischen Gemeinde eingeleitet.
„Am Sonntag sogenannte Gottesdienste abgehalten“
Bei der Inspektion der Aktivitäten einer Religionsgemeinschaft in Enerhodar im russisch besetzten Teil der Region Saporischschja wurde laut Angaben der Behörden ein Mann, von dem nur die Initiale S. bekannt ist, bei „illegaler Missionstätigkeit“ angetroffen. Das Landgericht der Region beschuldigte ihn, eine Pfarre der nicht namentlich genannten Organisation organisiert zu haben, wo „am Sonntag sogenannte Gottesdienste abgehalten werden“. Das Stadtgericht Enerhodar verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von drei durchschnittlichen Wochenlöhnen.
In den ganz oder teilweise von Russland besetzten und illegal annektierten Regionen der Ukraine, werden seit Ende 2022 Strafen nach dem russischen Strafgesetzbuch bzw. Verwaltungsgesetzbuch verhängt, schreibt Forum 18
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 6. Juni 2025)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA und APD