Papst Benedikt XVI. hat die Staaten in aller Welt eindringlich dazu aufgerufen, Religionsfreiheit zu gewährleisten. Beim Angelusgebet auf dem Petersplatz erinnerte er am 4. Dezember vor mehreren tausend Menschen an die Erklärung "Dignitatis humanae" des Zweiten Vatikanischen Konzils. Der Papst wörtlich: "Die Religionsfreiheit leitet sich aus der einzigartigen Würde des Menschen ab. Unter allen Kreaturen ist er die einzige, die eine freie und bewusste Beziehung zu ihrem Schöpfer aufbauen kann." Der Mensch suche instinktiv nach der Wahrheit - das sei auch sein Recht. Heute sei die Religionsfreiheit in vielen Teilen der Welt alles andere als verwirklicht, bedauerte Benedikt. Sie werde nicht nur aus religiösen oder ideologischen Motiven verweigert, führte er aus; in einigen Fällen werde sie zwar auf dem Papier anerkannt, aber de facto von der Politik behindert - oder auch "subtil von einer vorherrschenden Kultur des Agnostizismus und des Relativismus".
Auch der verstorbene Papst Johannes Paul II. prangerte bei verschiedenen Gelegenheiten Verstösse gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverstösse an. Die Forderung, die Wahrheit in Freiheit suchen zu dürfen, begründete das Kirchenoberhaupt mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit, "die Kern der Menschenrechte" sei. Johannes Paul II. verteidigte die Glaubens- und Gewissensfreiheit gegenüber drei Formen der Gefährdung: Erstens verlangte er die Einführung von Religionsfreiheit als Bestandteil politischer Freiheit. Zweitens kritisierte er die westlich-demokratischen Gesellschaften, insofern Religion aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt werden soll und drittens gehöre es zu seinem Verständnis von Religionsfreiheit, "dass der Person auch die Freiheit des Religionswechsels zuerkannt wird", weil es das Menschsein konstituiert, dem Gewissen folgend die Wahrheit zu suchen und zu äussern und folglich "niemand gezwungen werden (darf), gegen sein Gewissen zu handeln".
Die Erklärung "Dignitatis humanae" des Zweiten Vatikanischen Konzils. über die Religionsfreiheit gehört nach Ansicht vieler Fachleute zu jenen Konzilsdokumenten, die innerhalb und ausserhalb der Kirche wohl am meisten Beachtung gefunden haben.