Zum internationalen "Tag der Menschenrechte" am 10. Dezember 2005 und aus Anlass der Ermordung des iranischen Pastors Ghorban Tori am 22. November 2005 wies die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die Gefährdung von Konvertiten hin. Obwohl Artikel 18 der UN-Menschenrechtserklärung das Rechtes auf freien Religionswechsel garantiert, steht in mehreren islamischen Staaten wie Mauretanien, Sudan, Saudi Arabien und Iran weiter die Todesstrafe auf die "Abkehr vom Islam". In Indien und Sri Lanka sieht die Menschenrechtsorganisation IGFM ebenfalls das Recht auf Religionswahl bedroht.
Der vom Islam zum Christentum übergetretene 50jährige Gorban Tori war in der nordostiranischen Stadt Gonbad-e-Kavus entführt und erstochen worden, nachdem er als missionarisch eingestellter Leiter einer kleinen freikirchlichen Konvertitengemeinde bereits Drohungen erhalten hatte. Die IGFM erinnert an den früheren Offizier Hamid Pourmand, der im Februar diesen Jahres im Iran wegen angeblicher Vertuschung seines in der Armee erfolgten Übertrittes zum Christentum zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Die IGFM bedauert, dass die im Juli 2005 im Sudan verabschiedete Verfassung neben Scharia-Elementen wie Auspeitschen und Amputationen im Strafrecht weiter die Todesstrafe bei „Abwendung vom islamischen Glauben“ vorsieht. Ebenso appelliert die IGFM an das in Mauretanien im August an die Macht gekommenen Militär-Regime, im Rahmen der von ihm angekündigten „Bedingungen für offene und demokratische Verhältnisse“ den Artikel 306 des Strafrechtes, der die Hinrichtung für die Abkehr vom Islam bestimmt, abzuschaffen. Die IGFM bedauert, dass in Malaysia aufgrund des Urteils des höchsten Berufungsgerichtes in Kuala Lumpur von September 2005 das Verlassen des Islam an die Erlaubnis eines Scharia-Gerichtes gebunden ist. Eine solche Erlaubnis ist bisher noch nie erteilt worden. In Ägypten sind der IGFM mehrere aktuelle Fälle von Konvertiten bekannt, die in Verbindung mit ihrem Glaubenswechsel zum Christentum in Haft oder Psychiatrie gekommen sind.
Aber auch in Teilen der nichtislamischen Welt wird das Recht auf Religionsänderung unterdrückt. In mehreren indischen Bundesstaaten wie Orissa, Madhya Pradesh und Chattisgarh unterbinden so genannte "Anti-Konversionsgesetze" einen freien Religionswechsel und bedrohen Missionierung mit Gefängnisstrafen. Vom Hinduismus zum Islam oder Christentum übergetretene Dalits ("Kastenlose") werden Arbeitsplatz- und Bildungsrechte verweigert, die an sich ein Regierungsprogramm für die Angehörigen der untersten Klasse vorsieht. Die IGFM appelliert an den im November neu gewählten Staatspräsidenten Sri Lankas Mahinda Rajapakse, sich gegen den von der buddhistischen „Partei des Nationalen Erbes“ beantragten Gesetzesentwurf zum Verbot des Glaubensübertritts von Buddhisten einzusetzen.
Im kommenden Jahr liegt die Verabschiedung des "Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte" der Vereinten Nationen 40 Jahre zurück. Dieses völkerrechtlich bindende Abkommen haben zahlreiche islamische Staaten, aber auch Länder wie Indien und Sri Lanka ratifiziert. Die IGFM appelliert aus diesem Grund dafür, dass das darin garantierte Recht auf freien Religionswechsel beachtet wird.
Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
Die IGFM ist weltweit durch 26 Sektionen und vier nationale Gruppen vertreten. Die deutsche Sektion der IGFM hat rund 3.000 Mitglieder. Sie hat Beobachterstatus beim Europarat sowie ECOSOC-(Roster) Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen.