An ihrer Plenarversammlung am 31. Oktober in Aarau wollen die Vertreter der zehn Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH) durch Einführung einer neuen Form der Mitgliedschaft weiteren Kirchen, Freikirchen oder kirchliche Gemeinschaften die Mitarbeit ermöglichen. Die vorgeschlagene Statutenänderung sieht vor, dass neu "Gastmitglieder" mit Zustimmung von zwei Dritteln der Plenarversammlung aufgenommen werden können. Eine Aufnahme setzt die Anerkennung der Zielsetzung der AGCK-CH voraus, wie sie im Statutentext verankert ist.
Die Möglichkeit einer Gastmitgliedschaft wurde 2003 bei Inkraftsetzung neuer Statuten nicht berücksichtigt. Damals herrschte im Vorstand die Meinung, für die AGCK-CH sei es als Gemeinschaft von Kirchen schwierig zu verstehen, dass es neben Vollmitgliedern noch Gäste- oder Beobachterkirchen geben soll. Freikirchen, die vor der Statutenrevision ein Interesse zur Mitarbeit in diesem ökumenischen Gremium bekundeten, wurden ermuntert, sich für einen Beitritt zur AGCK-CH zu entschliessen. Verschiedene Gespräche des Sekretariats mit Freikirchen haben nun ergeben, dass die Einführung eines Gaststatus zu verstärkter ökumenischer Zusammenarbeit im Lande führen könnte.
Auf der Tagesordnung der Plenarversammlung stehen neben der Jahresrechnung und dem Budget auch die Verabschiedung von Kriterien zur Vergabe eines "Ökumene-Labels" für ökumenische Projekte, welche die Empfehlungen der so genannten "Charta Oecumenica" in die Praxis umsetzen. Die zwölf Punkte umfassende Charta, die Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält, wurde von den zehn Mitgliedskirchen der AGCK-CH im Januar 2005 unterzeichnet.
Die Kirchenvertreter sollen auch über den derzeitigen Stand der nationalen und europäischen Vorbereitungsetappen zur Dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung informiert werden, die im September 2007 im rumänischen Sibiu stattfinden wird.
Zu einem Arbeitsschwerpunkt der AGCK-CH zählt das Verhältnis von Staat und Religionen. Die Schweizer Kirchen möchten die Beziehungen der Bundesbehörden zu den Religionsgemeinschaften durch die Schaffung eines Religionsartikels in der Bundesverfassung neu und gesamtschweizerisch regeln.
Der AGCK-CH gehören der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Römisch-katholische Kirche und die Christkatholische Kirche der Schweiz an. Weiter zählen zur Arbeitsgemeinschaft: die Heilsarmee, der Bund Schweizer Baptistengemeinden (BSB), die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), der Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (BELK), die Anglikanische Kirche in der Schweiz, die Griechisch-orthodoxe Kirche und die Vertretung Serbischer Orthodoxer Kirchengemeinden in der Schweiz. Amtierender Präsident der AGCK-CH ist der reformierte Pfarrer Ruedi Heinzer (Spiez).