Wien ist ab 1. Januar 2007 Sitz der neuen EU-Grundrechtsagentur. Das haben die EU-Innenminister am 6. Dezember in Brüssel endgültig beschlossen. Die EU-Grundrechtsagentur ersetzt die bisherige EU-Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa (EUMC), die ebenfalls in Wien angesiedelt ist. Sie soll hauptsächlich beratende Funktion bei der Erstellung und Umsetzung von EU-Beschlüssen bzw. deren Auswirkungen auf die Grundrechte haben. Die Prüfung der Justiz- und Polizeizusammenarbeit der EU-Staaten ist in dem Mandat nicht verbindlich festgeschrieben. Die EU-Staaten können die Agentur damit freiwillig beauftragen.
Die österreichische Aussenministerin Ursula Plassnik sprach von einem "Plus für den Menschenrechtsschutz in der Europäischen Union". Damit werde eine Lücke im System des Menschenrechtsschutzes in Europa geschlossen. Die neue Grundrechtsagentur werde EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bei der Schaffung und Umsetzung von EU-Recht unterstützen und somit zur Einhaltung der Grundrechte durch die EU beitragen. "Ziel der Agentur ist eine lückenlos grundrechtskonforme und bürgernahe EU. Damit wird sie auch den einzelnen Bürgern einen Mehrwert bringen", so Plassnik. Ein Schwerpunkt bleibe die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, wie sie schon bisher von der Wiener Beobachtungsstelle wahrgenommen wurde.
Der künftigen Agentur würden auch neue Instrumente in die Hand gegeben, um die rasche Übernahme von EU-Grundrechtsstandards durch die Beitrittsländer und Staaten des Westbalkans sicherzustellen. "Die vorliegende Einigung stellt daher einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Einhaltung der Menschenrechte und damit der Stabilität in unserer Nachbarschaft dar", betonte Plassnik.
Anlässlich des Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erklärte Plassnik: "Das konsequente Engagement für einen besseren Menschenrechtsschutz ist ein Dauerauftrag für uns alle und ein Kernziel der österreichischen Aussenpolitik." Österreich werde auch weiterhin gemeinsam mit der EU ein Anwalt für Menschen in Not und unter Bedrohung bleiben. Ein besonderer Schwerpunkt gelte dem Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen.