Ein Gericht der usbekischen Hauptstadt Taschkent hat zwei Pastoren der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wegen "unrechtmässigen Haltens von Gottesdiensten" zu einer Geldstrafe von jeweils 80.000 So‘m (51 Euro) verurteilt, was etwa einem halben Monatsgehalt entspricht. Zwei Laienmitglieder der Freikirchen mussten aus gleichem Grund eine Strafe von jeweils 30.000 So‘m zahlen.
Laut dem Direktor für öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der Freikirche in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), Viktor V. Vitko (Moskau), seien zwei Mitarbeiter der Antiterrorismusbehörde in eine Wohnung eingedrungen, in der die beiden Pastoren einen Gottesdienst durchgeführt hätten. Private religiöse Veranstaltungen wären nach den Gesetzen des Landes verboten. Gottesdienste seien nur in von der Regierung registrierten Gemeinden erlaubt. Im vergangenen Jahr hätten die Behörden in Samarkand ein adventistische Gemeinde wegen "illegalen Proselytismus" geschlossen. Zu einem ähnlichen Vorfall sei es 2003 in der Stadt Nukus nahe der turkmenischen Grenze gekommen. "Die 1.345 erwachsen getauften Siebenten-Tags-Adventisten in 19 Gemeinden hoffen auf Religionsfreiheit in Usbekistan", betonte Vitko.