Das Europäische Parlament (EP) hat in seiner Sitzung vom 29. November mit grosser Mehrheit (534 Stimmen dafür, 85 Stimmen dagegen und 21 Enthaltungen) die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" gebilligt. Das Parlament hat ferner einen Text angenommen, in der die Abgeordneten eindringlich an Polen und das Vereinigte Königreich appellieren, "alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch zu einem Konsens über die uneingeschränkte Geltung der Charta zu kommen". Beide Staaten handelten im Juni 2007 so genannte "Ausnahmeklauseln" aus.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die durch den EU-Reformvertrag Rechtsverbindlichkeit erlangt, wird demgemäss am 12. Dezember dieses Jahres - also einen Tag vor der Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs - vom Parlamentspräsidenten Hans-Gert Pöttering, dem Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso und dem Ratsvorsitzenden José Socrates in einer feierlichen Zeremonie proklamiert werden.
Das Europaparlament hatte bereits im November 2000 die von einem Konvent unter Leitung des früheren deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog erstellte Grundrechtecharta gebilligt. Sie wurde im Dezember 2000 von den EU-Staats- und Regierungschefs feierlich proklamiert.
Ihr Rechtsstatus blieb aber offen. Mit dem neuen EU-Reformvertrag, den die EU-Staats- und Regierungschefs am 13. Dezember unterzeichnen, wird die Charta jetzt in allen EU-Staaten, mit Ausnahme von Polen und dem Vereinigten Königreich, rechtsverbindlich.
Das Europäische Parlament wirkte wesentlich an der Entstehung der Charta der Grundrechte mit und hat diese Charta einschliesslich einiger kleiner Änderungen bereits zwei Mal bestätigt.
Im Juni 2007 fasste der Europäische Rat im Juni 2007 den Entschluss, den Text der Charta nicht in die Verträge aufzunehmen, sondern als Erklärung zu den Verträgen beschliessen zu wollen. Dies ändert zwar nichts am rechtlichen Status der Grundrechtecharta, das Europäische Parlament entschied allerdings - auf Vorschlag der Vertreter des Europaparlaments in der Regierungskonferenz - aus symbolischen Gründen eine feierliche Verkündung der Charta vorzunehmen.
Wortlaut der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union":