Bereits am 13. Mai 2008 wurde der im bayerischen Vilseck stationierte US-Kriegsdienstverweigerer Robert Weiss (20) zu sieben Monaten Haft verurteilt. Ausserdem wurde er auf den niedrigsten militärischen Rang zurückgestuft; sein Sold für 7 Monate um 2/3 (US$898) gekürzt. Ferner wurde der Soldat verhaltensbedingt aus der Armee entlassen (bad conduct discharge).
Das US-Militärgericht der Rose Barracks in Vilseck befand ihn für schuldig, die Verlegung seiner Einheit absichtlich verpasst zu haben (Missing Movement) und desertiert zu sein. Nach der Verhandlung wurden Weiss Hand- und Fussschellen angelegt. Er wurde von zwei Soldaten abgeführt. Seine Strafe wird er im US-Militärgefängnis in den Mannheimer Coleman Baracks absitzen.
In der Begründung seiner Kriegsdienstverweigerung hatte Weiss erklärt, er sei zur Zeit seiner Rekrutierung auf Distanz gewesen zum christlichen Glauben. Auch sei in seiner christlichen Sozialisation Soldatsein nie infragegestellt worden. Durch den gewaltsamen Tod des Freundes seiner Schwester habe er angefangen, intensiv über Leben und Tod nachzudenken. In Deutschland habe er begonnen, intensiv im Neuen Testament zu lesen. So sei ihm klar geworden, dass Soldatsein und Christsein nicht zusammenpassen. Jesus rufe ihn auf, seine Feinde zu lieben.
Robert Weiss war im Juli 2005 als 17jähriger freiwillig der US-Armee beigetreten. Im August 2007 wurde er von Vilseck in den Irak verlegt. Dort war mit seiner Schützenpanzereinheit in der "Forward Operating Base Prosperity" in Bagdad (Irak) stationiert. Schon vor seiner Verlegung in den Irak hatte er einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt. Der Antrag wurde jedoch Anfang Dezember 2007 abgelehnt. Von einem anschliessenden dreiwöchigen Heimaturlaub in USA kehrte Weiss nicht mehr zur Truppe zurück. Seit dem 21.12.07 hielt er sich unerlaubt von der Truppe entfernt. Nach 30 Tagen war die Schwelle zum Tatbestand der Desertion überschritten. Am 12. Februar 2008 stellte Weiss sich den Militärbehörden in Fort Knox, Kentucky. Am Tag darauf wurde er zu seinem deutschen Stationierungsort Vilseck zurückgeflogen. In den dortigen Rose Barracks versah er seitdem in Erwartung eines Prozesstermins "non combatant duties".
Die Anklage lautete auf "Missing Movement", da er nicht zum Abflug des für ihn bestimmten Flugzeugs erschienen war. Ausserdem wurde ihm "Desertion" vorgeworfen, da er mit Absicht nicht zu seiner Einheit im Irak zurückkehrte. Für Desertion ist eine Höchststrafe von 5 Jahren und sogar die Todesstrafe möglich. Für "Missing Movement" maximal 2 Jahre. Rechtsanwalt David Court hatte mit dem Gericht statt des normalen "General Court-Martial" ein "Special Court-Martial" vereinbart. Dadurch war als Höchststrafe nur 1 Jahr Gefängnis möglich. Das Strafmass erniedrigte sich weiter durch eine vorgerichtliche Vereinbarung, nach der Weiss auf Geschworene und Zeugen von ausserhalb Deutschlands verzichtete, sowie sich im Sinne der Anklage für schuldig erklärte. Richter Peter Masters verhängte statt der vereinbarten 8 nur 7 Monate.
In seinem Schlussplädoyer betonte Rechtsanwalt David Court, bei Robert Weiss würden die vom Staatsanwalt genannten Zielsetzungen von Strafe ins Leere laufen, denn Abschreckung lasse sich bei Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen kaum erreichen. Weiss habe gewusst, auf was er sich einlasse, als er nach Ablehnung seines Anerkennungsantrages in die Illegalität gegangen sei. Auch der Resozialisierungsaspekt komme nicht in Frage, denn ausserhalb der Armee sei sein Verhalten nicht strafwürdig. Die zivile Gesellschaft müsse nicht vor Tätern geschützt werden, die sich aus Gewissensgründen weigern, andere Menschen zu töten.
Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. erklärte zum Urteil: "Das US-Militär zeigt damit Härte gegenüber denjenigen, die sich dem Kriegseinsatz verweigern. Es macht deutlich, wie sehr es um die Moral in der Truppe fürchtet, in der es zunehmend Widerstand gegen den Einsatz im Irak und in Afghanistan gibt. Den Verweigerern und ihrem Mut gebührt die Hochachtung. Sie brauchen unsere Unterstützung."