Der berühmte Prager Veitsdom ist vom höchsten tschechischen Gericht endgültig dem Staat zugesprochen worden. Gegen das Urteil gebe es keine Rechtsmittel mehr, erläuterte der Gerichts-Sprecher Petr Knoetig am 5. März. Der Streit darüber, ob das wichtigste böhmische Gotteshaus dem Staat oder der römisch-katholischen Kirche zusteht, dauert schon 16 Jahre.
Die katholische Kirche hatte, wie Kathpress berichtet, vor dem Obersten Gerichthof (NS) das nun beendete Berufungsverfahren angestrengt, nachdem zuletzt das Prager Stadtgericht den Dom dem Staat zugesprochen hatte. Die Kirche reagierte zunächst nicht auf das jetzige Urteil. Der Prager Erzbischof Kardinal Miloslav Vlk hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, in dem Rechtsstreit nicht nachgeben zu wollen und angekündigt, notfalls den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg anzurufen. Es gelte als ein Kuriosum in Europa, dass eine katholische Kirche nicht der katholischen Kirche gehört.
Im Januar hatten sich Staat und Kirche unabhängig von dem Rechtsstreit über die Nutzung des Veitsdoms geeinigt. Der Staat trägt seither sämtliche Betriebs- und Erhaltungskosten. Die Kirche zahlt für die Nutzung eine symbolische monatliche Pauschale von umgerechnet etwa 20 Euro. Sie darf keinen Eintritt für den Besuch der Kathedrale erheben.
Die kommunistischen Machthaber hatten den gotischen Veitsdom in den 1950er Jahren verstaatlicht. Der 1344 unter Kaiser Karl IV. begonnene Bau liegt auf dem Gelände der Prager Burg, dem Sitz des heutigen Staatspräsidenten und ist das grösste Kirchengebäude Tschechiens. Er ist Grabstätte der böhmischen Könige und mehrerer Heiliger, birgt die böhmischen Krönungsinsignien und gilt als Symbol für die einstige Verflechtung von Staat und Kirche.