Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei Klagen christlicher Organisationen gegen die Religionsgesetze der Türkei stattgegeben. Die Strassburger Richter urteilten am 6. Oktober, die Türkei habe zu Unrecht die Eintragung von Grund- und Immobilienbesitz religiöser Stiftungen in die Grundbücher verweigert.
Die Türkei müsse den klagenden Stiftungen 173.000 Euro Entschädigung zahlen, wenn sie die Grundbucheinschreibung für bestimmte Grundstücke weiter verweigere, so die Richter. Bei weiteren Immobilien, etwa dem Friedhof einer orthodoxen Gemeinde auf einer Insel, einer Kapelle oder einem ehemaligen Kloster seien statt einer Entschädigung allein die reale Rückgabe und Eintragung der tatsächlichen Besitzverhältnisse zulässig.
Nach Einschätzung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs verstiessen die türkischen Behörden gegen das Recht auf Schutz des Eigentums. Zudem hätten die christlichen geistlichen Stiftungen ("vakf") nicht von Gesetzesänderungen profitiert, mit denen die Türkei zuletzt nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften grössere Freiheiten zugestanden hatte.
In einem weiteren Fall gab der Menschenrechtsgerichtshof einer protestantischen Organisation Recht, deren Eintragung als religiöse Stiftung verweigert worden war. Mit ihrer Weigerung hätten die türkischen Behörden gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstossen, so die Richter. Eine solche Weigerung sei "in einer demokratischen Gesellschaft unnötig". Die Gründer der Stiftung erhielten je 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.