Über Spannungsfelder und Gestaltungsmöglichkeiten der Ethik im medizinischen Bereich diskutierten Experten aus Gesundheitswesen, Medizinwissenschaft, Ökonomie und Rechtswissenschaften an der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg. Die Tagung „Wie viel Ethik gestattet sich die Medizin?“ war von der Annahme geleitet, dass nicht der biomedizinisch-technische Fortschritt und die Finanzierbarkeit über die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens entscheiden würden, sondern die Zukunftsfragen in wesentlicher Hinsicht ethischer Natur seien.
Nach den Erkenntnissen des international renommierten Sozialpsychiaters Professor Dr. Dr. Klaus Dörner gehe man in der Medizin weithin von der falschen Annahme aus, dass sie der Behandlung von Krankheiten gewidmet sei. Es gehe jedoch nicht um Krankheiten, sondern um Menschen, betonte Dörner. In Diagnose und Therapie dürfe daher nicht von einer losgelösten Arzt-Patient-Beziehung ausgegangen werden, sondern auch Dritte wie Familie, Freunde oder andere Beteiligte müssten in ihrer Eigenart einbezogen werden. „Medizin ist zuerst beziehungsorientiert und erst in zweiter Hinsicht naturwissenschaftlich“, gab Dörner zu bedenken. Vehement kritisierte der Psychiater eine Industrialisierung des Gesundheitswesens, in der die Zeit für den Patienten verloren gehe. „Wir müssen uns gemeinsam auf die Suche machen, die verlorene Zeit wiederzufinden“, so Dörner.
Professor Dr. Dr. Günter Henze, Kinderonkologe und Klinikdirektor an der Berliner Charité, berichtete über Brennpunkte ethischen Verhaltens in der Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern. Die Wirkung von möglicherweise lebensrettenden Medikamenten sei mitunter nicht hinreichend an Kleinkindern getestet worden. Die Verabreichung sei daher häufig ein Wagnis, das sorgsam abgewogen werden müsse. Um den Behandlungsweg zu bestimmen, seien einfühlsame Gespräche mit Kind und Eltern erforderlich, in denen Risiken und Chancen auch dem Kind gegenüber verständlich dargelegt werden. Vor eine Herausforderung seien Eltern und Arzt gestellt, wenn Kinder die weitere Behandlung ihrer Krankheit ablehnen. Henze habe beobachtet, dass Kinder in ausweglosen Krankheitsverläufen ihr bevorstehendes Sterben mehr akzeptiert hätten als ihre Eltern. Kinderhospize lehnte Henze ab. Es sei weitaus angemessener, die betroffenen Kinder in der Zeit ihres Sterbens in gewohnter Umgebung zu belassen.
Auf die Schwierigkeit im Umgang mit Behandlungsfehlern machte der Friedensauer Gesundheitswissenschaftler Dr. Edgar Voltmer aufmerksam. Ärzten sei die Möglichkeit verwehrt, Kunstfehler einzugestehen, weil sie in diesem Fall Versicherungsschutz und Reputation verlören. Die Decke des Schweigens, die über ärztlichen Fehlern liege, führe zu einer Atmosphäre des Misstrauens. Voltmer plädierte für einen offenen Umgang mit ärztlichen Fehlern, bei dem es nicht vorrangig um die Haftbarmachung des Arztes gehe, sondern um das Abstellen von Missständen im System, die zum Fehlverhalten beigetragen hätten.
Rainer Patjens, Professor für Recht der Sozialen Arbeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart, verdeutlichte, dass die Rechtsprechung nicht über offene Fragen der Ethik entscheiden könne. Nicht Gesetze würden die Ethik bestimmen, sondern Gesetze müssten ihrerseits an der Ethik ausgerichtet werden. Was als ethisch gelte, könne nur als gesellschaftlicher Konsens gefunden werden.
Dass ethische und wirtschaftliche Handlungsziele in Konflikt treten können, verdeutlichte Bernd Quoss. Der Geschäftsführer des adventistischen Krankenhauses „Waldfriede“ (Berlin) erläuterte, dass sein Haus jährlich 800.000 Euro höhere Einnahmen erwirtschaften könnte, wenn die selbst gesetzten ethischen Standards aufgegeben würden. Gewinnorientiertes Handeln im Gesundheitswesen gehe daher vielfach mit unethischem Handeln einher. Dennoch liessen sich Ethik und Ökonomie vereinbaren, so Quoss. Kliniken in kirchlicher Trägerschaft käme dabei eine bedeutende Rolle zu.
Veranstaltet wurde die Fachtagung vom Studiengang „Sozial- und Gesundheitsmanagement“ am Fachbereich Christliches Sozialwesen der Theologischen Hochschule Friedensau. Der berufsbegleitende Master-Studiengang qualifiziert zu Leitungs- und Führungsaufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge ist vorgesehen.