Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund lehnt die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ab. Die Gesellschaft trage Mitverantwortung an einer Abtreibung, schreibt der Kirchenbund in seiner am 1. November veröffentlichten Broschüre.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund lehne die Forderung der Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ab, die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenversicherung zu streichen. Dies habe der Kirchenbund anlässlich der Sitzung der Eidgenössischen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 1. November in Bern mitgeteilt. „Abtreibung ist keine Privatsache“ lautet der Titel der Broschüre, die dazu den Kommissionsmitgliedern übergeben worden sei.
Schwangerschaftsabbruch stehe im Widerspruch zum sechsten Gebot „Du sollst nicht töten“. Der Kirchenbund halte an diesem Tötungsverbot fest. Beim Schwangerschaftsabbruch stünden jedoch zwei Leben auf dem Spiel. Das Leben des Embryos und das der schwangeren Frau.
Familiäre, soziale und wirtschaftliche Missstände könnten das Leben der Frau so bedrohen, dass sie dem „sozialen Tod“ ausgesetzt sei. Dabei trage die gesamte Gesellschaft Verantwortung: So lange unsere Gesellschaft so gestaltet sei, dass Frauen ihre Lebenssituation aufgrund einer Schwangerschaft als Notlage empfinden würden, seien wir an der Not der Frauen sowie an der Abtreibung mitbeteiligt, schreibt der Kirchenbund.
Gerade weil Abtreibung Tötung werdenden Lebens sei, so der Kirchenbund weiter, dürfe sie nicht in die Privatsphäre verbannt werden. Abtreibung sei keine Privatsache. Der Kirchenbund halte es daher für richtig, dass die Krankenversicherung die Kosten für eine Abtreibung übernehme, wenn sich die Schwangere in einer sozialen Notlage befinde. Die Privatisierung der Abtreibungsfinanzierung sei ein Schritt in Richtung Privatisierung der Abtreibung.
Nicht durch Sanktionen, sondern durch Lebensperspektiven könnten Abtreibungen verhindert werden. Der Kirchenbund plädiere für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Es müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, sodass Frauen sich positiv auf die Mutterschaft einstellen könnten. Die Kirchen unterstützten dies durch Seelsorge, diakonische Dienste und konkrete Hilfsangebote in Kirchgemeinden.
„Abtreibung ist keine Privatsache“, die Position des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK zur Eidgenössischen Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache», kann auf der SEK-Website heruntergeladen werden:
http://www.kirchenbund.ch/sites/default/files/publikationen/pdf/SEK_Position_Initiative_Abtreibungsfinanz_d.pdf
Das Initiativkomitee «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» besteht vorwiegend aus Kreisen der SVP, CVP, EVP und EDU. Es postuliert die Streichung der Abtreibungsfinanzierung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung, da Abtreibungen keine Krankheit seien und deshalb auch nicht mit den Krankenkassenprämien finanziert werden sollten. Dies stärke die Freiheit des Einzelnen, entlaste die „obligatorische Krankenversicherung von fragwürdigen Leistungen“, stärke die Elternrechte, weil Jugendliche unter 16 Jahren nach Umsetzung der Initiative nicht mehr ohne Wissen der Eltern zu einer Abtreibung gedrängt werden könnten und leiste einen positiven Beitrag zur Senkung der obligatorischen Krankenkassenprämien.