Gegen die „verzerrte Darstellung“ von Freikirchen in einem Beitrag des Norddeutschen Rundfunks hat sich die Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche, Rosemarie Wenner (Frankfurt/Main), gewandt. In dem Interview hätte der NDR-Journalist Christian Baars erklärt, allen Freikirchen gemeinsam sei eine „sehr strenge Bibelauslegung, ein sehr strenger Glaube“.
Natürlich wäre die Bibel als Grundlage des Christentums auch Leitschnur für freikirchliche Christen. Allerdings gebe es innerhalb der Freikirchen – wie in der gesamten Christenheit – eine grosse theologische Bandbreite, was auch unterschiedliche Traditionen der Bibelauslegung einschliesse. „Leider lässt Christian Baars bei diesem Thema jegliche Differenzierung vermissen“, erklärte Wenner.
Zudem sei es irreführend, angesichts einer unüberschaubaren Vielfalt christlicher Glaubensäusserungen von
„d e n Freikirchen“ zu sprechen. Das gelte für Deutschland ebenso wie weltweit, wo es im Übrigen die Unterscheidung zwischen Freikirchen und Landeskirchen nicht gebe. Wenner ist amtierende Präsidentin des Bischofsrats der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche und damit das geistliche Oberhaupt von mehr als zwölf Millionen Methodisten in aller Welt.
Die Bischöfin verwahrte sich insbesondere gegen die Gleichsetzung von „fundamentalistisch“ und „Freikirche“. Baars war im NDR als „Fachmann für dieses Thema“ vorgestellt worden, weil er ein Buch über „fundamentalistische Christen in Deutschland“ geschrieben hatte. Die Aussage, Freikirchen seien fundamentalistisch, wäre sachlich vollkommen falsch. Als Beleg für die Gewalt in christlicher Erziehung stellte Baars das Buch „Kindererziehung. Wir wollen es besser machen“ des amerikanischen Predigers John F. MacArthur vor. Dort werde explizit zum Schlagen von Kindern angeleitet. Solche Bücher könnten nicht als Beleg für „freikirchliche Erziehung“ genannt werden, betonte Wenner. Vielmehr distanziere sich die Evangelisch-methodistische Kirche ausdrücklich von jeglicher Gewalt. Dies sei schriftlich in Leitlinien formuliert, auf die alle Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verpflichtet würden und die auch für Elternkurse und andere Förderangebote gelten würden.