Warning: Undefined array key "jahr" in /home/httpd/vhosts/apd.media/httpdocs/php/lib/APD/repository/NewsgroupRepository.php on line 40 APD - APD-INFORMATIONEN 12/2019 - DEZEMBER 2019 (Adventistischer Pressedienst)

APD-INFORMATIONEN 12/2019 - DEZEMBER 2019

Bundeshaus, Bern © Foto: Herbert Bodenmann/APD Schweiz

Ökumenischer Gottesdienst zur Legislatureröffnung des Parlaments

Bern/Schweiz | 20.12.2019 | APD | Schweiz

Am 2. Dezember führt die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK.CH zur Eröffnung der neuen Legislatur der eidgenössischen Räte eine ökumenische Feier für Parlamentarierinnen und Parlamentarier und ihre Angehörigen im Berner Münster durch. Der Gottesdienst beginnt um 12:30 Uhr, ist öffentlich und wird von Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedkirchen der AGCK.CH gestaltet.

«Sie sind herzlich eingeladen, mit uns für die Frauen und Männer zu beten, die sich darauf vorbereiten, Verantwortung für die Schweiz zu übernehmen», schreibt die AGCK.CH in einer Medienmitteilung. Lisa Mazzone (Die Grünen, GE) und Alex Kuprecht (SVP, SZ) richten bei dieser Feier einige Worte an ihre Kolleginnen und Kollegen. Die Theologieprofessorinnen Barbara Hallensleben (Universität Freiburg) und Angela Berlis (Universität Bern) halten eine Predigt zur Aussage des Apostels Petrus: "Wir erwarten gemäss seiner Verheissung einen neuen Himmel und eine neue Erde, in denen die Gerechtigkeit wohnt“ (2. Petrusbrief 3,13). Das sei ein «anspruchsvolles Arbeitsprogramm in Zeiten des Klimawandels», so die AGCK.CH in der Mitteilung.

Demnach beanspruchten die Sessionen in Bern nicht nur die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sondern hätten durch die zeitliche Abwesenheit und die Belastungen Auswirkungen auf deren Kinder, Partner und Familien. Deshalb würden auch Familien, Freundinnen und Freunde ins Gebet einbezogen, schreibt die AGCK.CH. Während den Sessionen lädt die überkonfessionelle Gruppe der Bundesversammlung die Volksvertreterinnen und -vertreter jeweils am Mittwochmorgen zu einer Morgenbesinnung ein.

Musikalisch wird der Anlass vom Münsterorganisten Daniel Glaus und einem Ensemble der serbisch-orthodoxen Kirche begleitet.

Zum Flyer mit der Einladung: http://ow.ly/7XeD30pR9nm

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Symbolbild zu Menschenrechten © Foto: Darwin Laganzon from Pixabay

Schweiz: Was soll Nationale Menschenrechtsinstitution kosten?

Bern/Schweiz | 20.12.2019 | APD | Schweiz

Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz begrüsst in weiten Teilen die am 13. Dezember vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesvorlage für eine Nationale Menschenrechtsinstitution. Der vorgesehene Finanzrahmen von «nur gerade einer Million Franken ist jedoch völlig ungenügend», schreibt die Plattform in einer Medienmitteilung. Die neue Menschenrechtsinstitution könne ihre Funktion nur dann glaubwürdig ausüben und internationalen Vorgaben entsprechen, wenn sie mit bedeutend mehr Bundesgeldern ausgestattet werde.

Die Nationale Menschenrechtsinstitution, wie sie der Bundesrat plant, erfüllt gemäss der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz die internationalen Standards in weiten Teilen: Sie erhält als öffentlich-rechtlicher Verein eine solide gesetzliche Verankerung, sie verfügt über ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Regierung sowie staatlichen Strukturen ist garantiert.

«Die Schweiz kann sich endlich den über 110 Ländern anschliessen, die bereits über eine solche nationale Menschenrechtsinstitution verfügen. Das Pilotprojekt in Form des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte hat in den letzten Jahren seine Nützlichkeit und Effizienz unter Beweis gestellt, insbesondere was die Beratung der Kantone bei der Umsetzung internationaler Konventionen anbelangt», sagt Manon Schick, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz.

Ungenügende Finanzierung
Als völlig ungenügend erachtet die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz jedoch den vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzrahmen von nur gerade einer Million Franken. Dieser Beitrag in der Höhe eines Siebzigstel Promilles des Bundeshaushalts stehe in krassem Widerspruch zum breiten Mandat der Institution. «Sie ist damit nicht funktionsfähig und erfüllt lediglich eine Feigenblattfunktion», so die Plattform. Die internationale Anerkennung und konkret der A-Status gemäss den sogenannten Pariser Prinzipien der UNO würden dadurch gefährdet. Die Schweiz als Menschenrechtsstaat mit Genf als Menschenrechtsstadt fordere und fördere auf der ganzen Welt Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Das Parlament müsse mit einem Budgetrahmen für eine tatsächlich funktionsfähige Institution zum Schutz der Menschenrechte im Inland Kohärenz herstellen, fordert die NGO-Plattform. Und: «Hinter einer Institution mit einer Grundfinanzierung von lediglich einer Million Franken können die Menschenrechtsorganisationen nicht stehen. Sie ist ein grosser Rückschritt gegenüber dem bisherigen Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Dieses konnte auf die Ressourcen von Universitäten zurückgreifen und war als Pilotprojekt nur in eingeschränkten Bereichen tätig.» Zahlreiche mit der Schweiz vergleichbare Staaten stellten ihren Nationalen Menschenrechtsinstitutionen bedeutend höhere Mittel zur Verfügung.

Matthias Hui von humanrights.ch meint dazu: «Die Schaffung einer starken und öffentlich sichtbaren Menschenrechtsinstitution muss sich konkret an den Menschen in diesem Land und dem Schutz und der Förderung ihrer Rechte orientieren. In einer Zeit, in der Menschenrechte global massiv unter Druck stehen, muss die Schweiz wirkungsvoll handeln.»

NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz
Seit 20 Jahren setzt sich die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, ein Zusammenschluss von mehr als 80 Menschenrechtsorganisationen, für eine starke NMRI ein. In der Kerngruppe vertreten sind: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter ACAT Suisse, Alliance Sud, Amnesty International, Centre de conseils et d’appui pour les jeunes en matière de droits de l’Homme CODAP, Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ, Fondazione Diritti Umani, Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz HEKS, humanrights.ch, Inclusion Handicap, National Coalition Building Institute NCBI, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, NGO-Koordination postBeijing Schweiz, Public Eye, Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, Schweizerischer Gehörlosenbund SGB, Terre des Femmes Schweiz.

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Schüler und Schülerinnen mit den Lehrpersonen vor der Wand mit 408 Weihnachtspaketen © Foto: Privatschule A bis Z

Adventistische Schule sammelt 12.586 Franken für Kinder in Moldawien

Zürich/Schweiz | 20.12.2019 | APD | Schweiz

Für das Weihnachtsprojekt «Kinder helfen Kindern», des Hilfswerks ADRA Schweiz, haben die Schülerinnen und Schüler der adventistischen «Privatschule A bis Z» in Zürich 12.586 Franken für Kinder in Moldawien gesammelt und konnten damit 408 Weihnachtspakete packen

Die «Privatschule A bis Z» in Zürich-Affoltern stellte ihre diesjährige Projektwoche unter das Thema «dienen», mit dem Ziel, 400 Weihnachtspakete für Kinder in Moldawien zu packen.

Jeder Tag begann mit einer kurzen Besinnung zum Thema «dienen», schreibt die Privatschule in einer Mitteilung. Danach folgte jeweils ein kurzer Input zu Themen der Entwicklungszusammenarbeit. So stellte Monika Stirniman, Mitarbeiterin von ADRA Schweiz (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe), die Paketaktion «Kinder helfen Kindern» vor und zeigte Bilder von der Verteilung der Pakete im vergangenen Jahr.

Am Montagmorgen der Projektwoche erhielten die Schülerinnen und Schüler eine kurze «Verkaufsschulung», um an zwei Ständen in der Zürcher Innenstadt Geldspenden mit dem Verkauf von selbstgebackenem Kuchen zu sammeln. Aus diesen Geldspenden wurde der Inhalt der Pakete finanziert. In der Schulküche backte jeweils vormittags und nachmittags je eine Schülergruppe Kuchen für den Nachschub an den Ständen. Eine weitere Gruppe sortierte das Material für die Pakete.

«Alle Schülerinnen und Schüler, von gross bis klein, waren mit grossem Eifer und viel Freude im Einsatz», schreibt die Privatschule. Insgesamt wurden 12.586 Franken gesammelt, sodass am Freitagvormittag der Projektwoche in den Schulzimmern 408 Pakete gepackt werden konnten, mit einem durchschnittlichen Wert von 31 Franken. Dies sei auch dank der grosszügigen Unterstützung der Eltern mit zusätzlichen Kuchen- und Sachspenden sowie grossen Einzelspenden von Firmen möglich geworden, so die Schule.

Mehr zur «Privatschule A bis Z»: http://www.privatschule-abisz.ch
Mehr zur Aktion «Kinder helfen Kindern»: https://www.pack-es-paeckli.ch/

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Sitzung des Leitungsgremiums des Norddeutschen Verbandes (NDV) im Bergheim Mühlenrahmede © Foto: Stephan G. Brass/APD

Adventisten: Norddeutscher Verband protestiert gegen Verwarnung

Mühlenrahmede/Deutschland | 20.12.2019 | APD | International

An seiner Sitzung im Bergheim Mühlenrahmede hat das Leitungsgremium der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Nord- und Ostdeutschland (Norddeutscher Verband, NDV) am 2. Dezember gegen die vom Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung (GC-ExCom) ausgesprochene Verwarnung einstimmig Einspruch eingelegt. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme zur Verwarnung verabschiedet und an die Weltkirchenleitung weitergeleitet.

Gemeinsam mit fünf anderen überregionalen adventistischen Kirchenleitungen wurde der NDV während der Jahressitzung 2019 (Annual Council) des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung in Silver Spring, Maryland/USA verwarnt. (APD: https://www.apd.media/news/archiv/13446.html). Zugrunde lag der Vorwurf, der NDV hätte Massnahmen ergriffen, die nicht in Übereinstimmung mit den Arbeitsrichtlinien der Weltkirche (Working Policy, WP) stünden. Der NDV ordiniert seit 2016 keine Pastoren mehr für den weltweiten Dienst, sondern „segnet“ seine Angestellten für den pastoralen Dienst, unabhängig von ihrem Geschlecht. Diese „Segnung“, so der NDV Vorstand, stünde nicht im Gegensatz zu den Arbeitsrichtlinien der Kirche. Es gebe daher kein Mandat zur weltweiten Ordination, meint Pastor Johannes Naether, Präsident des NDV.

Im Einspruch gegen die Verwarnung zeigen die Mitglieder des Verbandsausschusses das Verfahren, das zu der Verwarnung führte, selbst als Verstoss gegen die Verfahrensregeln an. Nach ihrer Auffassung etablierten die Arbeitsrichtlinien keine Rechtspflicht zur Ordination. So gebe es auch keinen Anspruch der Pastoren auf eine Ordination. Hintergrund ist eine Entscheidung der Weltkirche bei ihrer Weltsynode 2015 (Generalkonferenz-Vollversammlung) in San Antonio, Texas/USA, Frauen nicht zum Pastorendienst zu ordinieren. Zuvor hatte sich der NDV aber bereits 2012 für die Frauenordination positioniert und 2016 die gegenwärtige Praxis mit der „Segnung“ beschlossen.

In ihrer Eingabe bringen die Mitglieder erneut zum Ausdruck, dass die Integrität des Pastorenamtes, des pastoralen Dienstes und der Kirche als Institution in der Gemeinde und der Öffentlichkeit in ihrem Gebiet am besten geschützt sei, wenn Pastoren und Pastorinnen gleich behandelt würden. Damit werde auch gleichzeitig die Anti-Diskriminierungs-Regelung der Arbeitsrichtlinie umgesetzt, auch wenn diese ausdrücklich nicht für die Ordination gelten soll. Nach Auffassung des NDV erlaube diese Ausnahme allerdings nur die Diskriminierung in Fragen der Ordination, verbiete aber nicht die grundsätzliche Gleichbehandlung.

Für den Vorstand des NDV, so heisst es weiter in der Stellungnahme, sei der Vorstand der Weltkirche zu einem nicht mehr berechenbaren Gegenüber geworden. Das Vertrauen sei tief erschüttert und das Beschriebene für die gesamte Weltkirche alarmierend. Gleichzeitig wird in dem Dokument betont, dass der NDV „gern Teil der weltweiten Adventfamilie“ sei, die sich „in kultureller und theologischer Vielfalt“ präsentiere. Seine Segnungspraxis, gemäss den Arbeitsrichtlinien, würde der NDV bis auf Weiteres nicht ändern.

Adventistische Kirchenleitung in Schweden erhebt Einspruch gegen ihre Verwarnung
Auch die schwedische überregionale Kirchenleitung hat gegen ihre Verwarnung Einspruch erhoben. Sie sieht ebenso in der ausgesprochenen Verwarnung eine Verletzung des Regelwerks selbst und wendet sich dagegen, dass die vereinbarten Verfahren im Umgang mit vermeintlichen Regelverstössen nicht eingehalten wurden. Ein besonderer Kritikpunkt der Verwarnten wendet sich gegen die kurzfristige Ankündigung der Verwarnung von nicht einmal 24 Stunden, einer fehlenden Gelegenheit sich zu erklären, ausser einer vierminütigen Redezeit vor dem Plenum des Exekutivausschusses der Weltkirche und der nicht klar benannten Regelverstösse.

Die Stellungnahme des NDV ist hier nachzulesen: https://www.adventisten.de/utility/dokumente-und-stellungnahmen/

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(v.l.n.r.): K. Fegebank (Hamburg), H. Bedford-Strohm (EKD), L. Orlando (Palermo), M. Schwickart (Bündnis) © Foto: Stephan G. Brass/APD

Bündnis zur Seenotrettung gegründet - „Es geht nicht um lieb sein, sondern um Recht.“

Hamburg/Deutschland | 20.12.2019 | APD | International

Das Bündnis „united4rescue – Gemeinsam Retten e.V.“ wurde am 3. Dezember auf einer Pressekonferenz in Hamburg der Öffentlichkeit vorgestellt. Vom Evangelischen Kirchentag im Juni dieses Jahres kam der Impuls, ein weiteres Schiff zur Seenotrettung ins Mittelmehr zu senden.

Evangelische Kirche übernimmt Initiative
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm wies darauf hin, dass die EKD den Impuls des Dortmunder Kirchentages: „Schickt selbst ein Schiff“ aufgegriffen und seither in den entsprechenden Gremien die Gründung eines Bündnisses vorangetrieben habe. Der Kirchenmann wörtlich: „Wir müssen mit Nachdruck diejenigen unterstützen, die anderen helfen, dass sie nicht ertrinken. Wir müssen Menschen retten, wenn sie in Gefahr sind.“ Der Beschluss in der Synode sei einstimmig gefallen.

Für den rheinischen Pastor Joachim Lenz, Sprecher des neugegründeten Vereins „united4rescue - Gemeinsam Retten e.V.“, sei es ein Weltrekord deutscher Gerichte, dass der Verein erst vor 3 Wochen gegründet wurde, dann die Gemeinnützigkeit bestätigt bekam und nun das Bündnis vorgestellt werden könne. Dem Verein könne man nicht beitreten, wohl aber dem Bündnis. Auf das Engagement der evangelischen Kirche angesprochen meint er: „Es kann kein Kirchenschiff sein, es braucht eine breite Basis.“

Breites Bündnis gefordert
Die Organisatoren des Aktionsbündnisses sind davon überzeugt, wie es in einer Meldung heisst, „dass jedes Leben in Seenot gerettet werden muss. Daher unterstützen wir die zivilen Seenotrettungsorganisationen, die dem Ertrinken nicht tatenlos zusehen, sondern da humanitär handeln und Menschenleben retten, wo staatliche Seenotrettung fehlt.“

Die 2. Bürgermeisterin der Hansestadt, Katharina Fegebank (Bündnis90/Die Grünen) verwies bei der Pressekonferenz auf die Tradition der Seenotrettung in Hamburg. Auch sei der internationale Seegerichtshof in Hamburg angesiedelt. „Es ist unser aller Pflicht, zu tun, was wir tun können.“ So seien in der Stadt bereits über 52.000 Geflüchtete aufgenommen und in Kita, Schulen und Arbeitsmarkt integriert worden. Hamburg gehöre seit Herbst letzten Jahres auch zum Bündnis „sicherer Hafen“ – und sei bereit, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen. Etwa 120 sichere Häfen gebe es in Deutschland - Städte und Kommunen, die es Geflüchteten ermöglichten, auf sicherem und legalem Weg anzukommen.

Wir können die Augen nicht verschliessen
Anwesend war auch der Bürgermeister der italienischen Hafenstadt Palermo. Sehr eindringlich beschrieb er die Sorge um die in Seenot geratenen Menschen. Seenotrettung sei ein Menschenrecht. „Es geht nicht um lieb sein – sondern um Recht.“ Es gebe auch keine Entschuldigung, dass wir nichts gewusst hätten. Es ginge nicht, wie bei unseren Grosseltern, die von der Shoa nichts gewusst hätten. Alle wüssten Bescheid. Auch dürften wir die Augen vor den Zuständen in den lybischen Lagern nicht verschliessen. „Es ist dort wie im Gefängnis und die europäischen Länder bezahlen das.“ So warb er darum, keine Angst vor den Geretteten zu haben, sondern vielmehr Sorge. Für die Diskussion sei er deshalb auch Gott dankbar. Und ein Schiff sei ein konkreter Beitrag zur Seenotrettung.

Politischen Druck erhöhen
Der stellvertretende Vorsitzende des Trägervereins „Gemeinsam Retten e.V.“, Michael Schwickart, zeigte sich sehr erfreut über den grossen Zuspruch, den das Bündnis vor seiner Gründung erfahren hat. Am 3. Dezember sei der offizielle Startschuss für das Bündnis. Trotzdem sei er „wütend und sauer, wenn Politiker erst dann anfangen zu handeln, wenn Menschen leiden.“ Deshalb müsse der politische Druck dann aufgebaut werden, wenn die Menschen nicht in Not seien. Er forderte erneut die Verantwortlichen in der europäischen Gemeinschaft auf, das Recht auf Seenotrettung als Teil des Völkerrechts und das Recht auf Leben als Menschenrecht auch in der Praxis zu respektieren und an den Grenzen Europas wieder umzusetzen. Ausserdem wendet sich United4Rescue gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung und fordert faire Asylverfahren für Menschen, die nach Europa fliehen. Und schliesslich sollten jene Kommunen, die sich zu „Sicheren Häfen” erklärt haben, die rechtlichen Möglichkeiten erhalten, zusätzliche Schutzsuchende aufzunehmen.

#wirschickeneinschiff.de
Als erstes Projekt sieht das Bündnis ein zusätzliches Seenotrettungsschiff für den Einsatz im Mittelmeer vor. Die Kosten würden sich auf ca. eine Million Euro / 1,1 Millionen Franken belaufen. Es sollte um Ostern 2020 in den Einsatz gehen. Dafür würden nun weitere Bündnispartner und finanzielle Unterstützung gesucht. Das Projekt, so Schwickart auf Nachfrage, sei auf mindestens zwei Jahre angelegt. „Wir brauchen eine Botschaft: Zusammen sind wir stark!“ Und weiter: „Sobald Europa Lösungen schafft, braucht es unseren Verein nicht mehr.“

Neben Ärzte Ohne Grenzen, dem CVJM Deutschland, verschiedenen evangelischen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen beteiligen sich auch etliche Unternehmen und Hilfsorganisationen an dieser humanitären Initiative. Auch die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) ist beteiligt. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland ist Gastmitglied im VEF.

Weitere Informationen unter www.united4rescue.com

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(v.l.) B. Quoss (Vorstand), F. Müller (Chefarzt Gynäkologie), B. Brückner (Chefärztin Brustzentrum), D. Bach (Tagesspiegel) © Foto: Der Tagesspiegel

Berlin: Adventistisches Krankenhaus bei meistempfohlenen Kliniken

Berlin/Deutschland | 20.12.2019 | APD | International

Laut einer aktuellen Umfrage des Tagesspiegels gehört das Krankenhaus Waldfriede zu den meistempfohlenen Kliniken Berlins. Sowohl die gynäkologische Abteilung als auch das Brustkrebszentrum wurden ausgezeichnet. Das in der Trägerschaft der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten geführte Krankenhaus ist bereits mehrfach als beste Klinik des Landes ausgezeichnet worden.

Seit 2005 fragt Der Tagesspiegel, Berlins auflagenstärkste Tageszeitung, alle zwei Jahre die niedergelassenen Ärzte der Hauptstadt, an welche Kliniken sie ihre Patienten überweisen. Jetzt wurden die Ergebnisse der aktuellsten Umfrage veröffentlicht. Die aktuelle Ausgabe des Tagesspiegel-Klinikmagazins enthält die detaillierten Ergebnisse der neuesten Ärzteumfrage, Artikel ausgezeichneter Chefärzte über Therapien von mehr als 60 Krankheiten, Angaben über Klinikessen, Klinikhygiene und vieles mehr.

Wie der Tagesspiegel berichtet, fällt auf, dass manche Kliniken in einem Fachbereich für sämtliche abgefragten Krankheitsbilder am häufigsten empfohlen wurden. In den Bereichen gutartige und bösartige Tumore bei gynäkologischen Erkrankungen gehört die gynäkologische Abteilung des Krankenhaus Waldfriede, unter der Leitung des Chefarztes Dr. med. Florian Müller, zu den am meisten empfohlenen Kliniken.

Auch das Brustkrebszentrum des Krankenhauses Waldfriede, unter der Leitung der Chefärztin Dr. med. Barbara Brückner, findet diese hohe Anerkennung und wird bei dieser Krebsart von den niedergelassenen Ärzten für ihren Patientinnen am meisten empfohlen.

Krankenhausvorstand Bernd Quoss freut sich über die erneute Auszeichnung und verweist nicht ohne Stolz auf seine Mitarbeiter, die mit unter den 100 besten Ärzten Deutschlands zu finden sind. „In den letzten drei Jahren gehörten wir in Deutschlands grösstem Krankenhausvergleich auch mit zu den TOP regionalen Krankenhäusern.“

Das Gesundheitsnetzwerk des Krankenhauses Waldfriede ist mittlerweile zum vielfältigsten Medizin- und Pflegeanbieter im Bezirk Steglitz-Zehlendorf geworden. Neben dem Krankenhaus Waldfriede, der Sozialstation und dem Gesundheitszentrum PrimaVita mit zugehörigem Schwimmbad gehören auch die Akademie für Gesundheits- und Krankenpflege, die Privatklinik Nikolassee, die Servicegesellschaft Krankenhaus Waldfriede, das Desert-Flower-Center - medizinische Hilfe und psychosoziale Betreuung für mehr Lebensqualität nach Genitalverstümmelung -, das Seniorenhaus Waldfriede, eine ambulante Tagesklinik und künftig ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zur besseren ambulanten Versorgung zum Netzwerk. Damit gehört das "Netzwerk Waldfriede" auch zu den grössten Arbeitgebern im Bezirk. Der Träger ist die weltweite protestantische Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Im April nächsten Jahres feiert das Krankenhaus sein 100-jähriges Bestehen.

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Weihnachtsdekoration © Foto: Tiard Schulz on Unsplash

Rund 2,4 Milliarden Christen feiern weltweit Weihnachten

Wien/Österreich | 20.12.2019 | APD | International

Laut Kathpress, römisch-katholische Presseagentur in Österreich, feiern am 24./25. Dezember und am 6./7. Januar (Ostkirchen) rund 2,4 Milliarden Christen weltweit das Fest der Geburt Christi und damit nach ihrem Verständnis die Menschwerdung Gottes. Rund 1,3 Milliarden Katholiken sowie Anglikaner, Protestanten und einige Orthodoxe sind am 24. Dezember in dieser Feier vereint. Russen, Serben, Kopten, Äthiopier und Armenier feiern hingegen nach dem Julianischen Kalender erst am 6. Januar.

Das Weihnachtsfest am Heiligen Abend - 24. Dezember - ist die nach altem kirchlichem Brauch übliche "Vor-Feier" (Vigil) eines Hochfestes. Der Tag nach Weihnachten - 26. Dezember - wird bei den Katholiken als Hochfest des Hl. Stephanus begangen. Auch die evangelisch-lutherische Liturgieordnung sieht die Feier des Stephanitags am 26. Dezember vor. In der griechisch-orthodoxen Kirche wird der Stephanitag am 27. Dezember gefeiert.

Für erste Christen war die Feier des Geburtsfestes Christi unbedeutend
Als Ort für die Geburt Jesu nennt das Lukasevangelium Bethlehem bzw. dessen Umgebung. Der historisch exakte Tag der Geburt Jesu ist jedoch unbekannt, da für die ersten Christengenerationen die historisch genaue Definition dieses Tages unbedeutend war. Als historisch gesichert gilt eine Feier des Geburtsfestes Jesu am 25. Dezember des Jahres 336 in der römischen Stadtliturgie. Von Rom aus verbreitete sich das Weihnachtsfest in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts rasch nach Nordafrika, Oberitalien, Spanien und in den Orient. Es entwickelte sich neben Ostern zum beliebtesten christlichen Fest.

Historiker uneinig, warum der 25. Dezember als Geburtsdatum gewählt wurde
Die Frage, warum ausgerechnet der 25. Dezember als Weihnachtsdatum gewählt wurde, löst laut Kathpress unter Fachleuten Diskussionen aus. Einige Historiker gehen davon aus, die Kirche habe den Termin bewusst gewählt, um das von den römischen Kaisern 274 eingeführte heidnische "Geburtsfest des unbesiegbaren Sonnengottes" ("Sol Invictus") neu zu deuten. Dabei wurde zunächst gleichzeitig das Fest der Anbetung der Weisen begangen, das später auf den 6. Januar verlegt wurde.

Eine zweite Theorie meint, dass christliche Theologen schon im 3. Jahrhundert den im Evangelium nicht genannten Geburtstag Christi am 25. Dezember berechneten, weil man nach der Tradition vom 25. März als Tag seiner Empfängnis ausging.

Die deutsche Bezeichnung "Weihnachten" ist erst seit dem 12. Jahrhundert belegt; die Zusammensetzung enthält das untergegangene mittelhochdeutsche Adjektiv "wich" mit der Bedeutung "heilig" und geht zurück auf die Zeitbestimmung "zewihen nahten", was "in den heiligen Nächten" bedeutet, so Kathpress.

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Cover der Verlautbarung «Verantwortlich reden und handeln» © Foto: FeG Deutschland

Deutschland: FeG Verlautbarung „Verantwortlich reden und handeln“

Witten/Deutschland | 20.12.2019 | APD | International

In ihrer Dezembersitzung hat die erweiterte Bundesleitung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden (BFeG) eine Verlautbarung beschlossen, die dazu aufruft, „angesichts zunehmender Verrohung in gesellschaftlichen Debatten und vor dem Hintergrund links- wie rechtsextremer Gewalt“, jedem Menschen mit Respekt zu begegnen, weil er nach Gottes Ebenbild geschaffen wurde.

Die Bundesleitung der FeG ruft damit Personen, Gemeinden und die Öffentlichkeit zu verantwortlichem Reden auf, da durch Worte der Weg zu Handlungen bereitet werde. Gleichzeitig wendet sich die Verlautbarung gegen jegliche Gewalttätigkeit und Rede, die den anderen verunglimpft – insbesondere alle antisemitischen Haltungen, Reden und Aktionen. Diese könnten dazu führen, dass jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger wie auch Angehörige anderer Volksgruppen und Religionsgemeinschaften angegriffen werden, wie in Halle an der Saale im Oktober 2019 geschehen.

Einer verbalen Aufrüstung setzt die Leitung des Bundes der Freien evangelischen Gemeinden die von Gott geschenkte Liebe und Würde entgegen, welche jedem Menschen gelte, und die in der Botschaft der Advents- und Weihnachtszeit hell aufleuchte. Sie erinnere daran, dass durch das Kommen Jesu Christi ein „neues Verhältnis zwischen Gott und Menschen möglich geworden ist“. Die Bundesleitung wirbt in Erwartung der noch ausstehenden Wiederkunft Jesu für ein Leben, Reden und Handeln in Verantwortung vor Gott.

Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
Der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, KdöR, gehört zu den Freikirchen. Gegründet wurde die erste Freie evangelische Gemeinde 1854 in Wuppertal. Der BFeG verfolge das Prinzip der Freiwilligkeitsgemeinde. Das bedeute: Mitgliedschaft aufgrund einer persönlichen Glaubensentscheidung, Mitverantwortung und Mitbestimmung aller sowie Taufe der Glaubenden. Gegenwärtig gehörten 500 Gemeinden mit rund 42.000 Mitgliedern zur Bundesgemeinschaft. Die Gemeinden finanzieren sich über Spenden und verzichten damit auf die Möglichkeit, Kirchensteuern zu erheben.

Die Verlautbarung „Verantwortlich reden und handeln“ im Wortlaut:
http://bit.ly/FeG-Verlautbarung

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Bibliotheksgebäude auf dem Campus der Theologischen Hochschule Friedensau © Foto: ThHF

Ausstellung zur DDR-Jugendopposition in adventistischer Hochschulbibliothek

Friedensau/Deutschland | 20.12.2019 | APD | International

Friedensau/Deutschland | 20.12.2019 | APD | Bis zum 15. Dezember zeigte die Bibliothek der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau/Deutschland eine Ausstellung zur Jugendopposition in der DDR. Die Sammlung von Dokumenten, die von der Robert-Havemann-Gesellschaft und der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zur Verfügung gestellt wurde, zeigte Lebenswege junger Erwachsener, die in ihrer Suche nach Orientierung und Wahrhaftigkeit zum Widerstand gegen die „Diktatur des Proletariats“ gelangten.

Musiker, Studenten, Mitglieder der jungen Gemeinden, auch junge Marxisten wehrten sich dagegen, ihr Gehirn auszuschalten und platten Parolen zu folgen. Thomas Ammer (*1937), Michael Gartenschläger (1944–1976), Reiner Bohley (1941–1988), Siegmar Faust (*1944), Bettina Wegner (*1947), Christian „Kuno“ Kunert (*1952), Ralf Hirsch (*1960), Frank Ebert (*1970), um nur einige Namen zu nennen, auf welche die Ausstellung näher eingeht, übten Protest: künstlerisch, politisch, laut und leise, so die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Theologischen Hochschule Friedensau.

Er träumte von einer besseren Welt
Die Ausstellung erzählte die Biografien von 18 jungen Oppositionellen in der DDR. Sie sind in unterschiedlichen Gegenden Ostdeutschlands und zu unterschiedlichen Zeiten aufgewachsen. Die einen im Thüringen der fünfziger Jahre, andere in den achtziger Jahren in Mecklenburg. Während sich die einen gegen den absoluten Machtanspruch der SED engagiert haben, ging es anderen um den Umweltschutz, oder sie engagierten sich gegen die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft. Sie schrieben Losungen an Eisenbahnwagen, druckten illegal Zeitschriften, organisierten Konzerte; viele gehörten zu den Protagonisten der Friedlichen Revolution.

Der Leipziger Student Siegmar Faust träumte von einer besseren Welt und musste doch feststellen: „Man hat mich zweimal exmatrikuliert und zweimal inhaftiert, seelisch und körperlich misshandelt, bevor ich mit meiner alten Religion, dem Marxismus-Leninismus brechen konnte.“ Reiner Bohley erlebte Diskriminierung und Ausschluss vom Studium: „Ich ändere eine oft geprüfte Glaubensentscheidung nicht einfach deshalb, weil mir daraus Nachteile erwachsen könnten.“ Bettina Wegner, eine in der DDR bekannte Liedermacherin, protestierte gemeinsam mit Freunden gegen den Einmarsch russischer Truppen 1968 in Prag und wurde daraufhin inhaftiert: „Mein Grunderlebnis war, mit 20 Jahren ins Gefängnis zu kommen und ein fünf Monate altes Kind zu haben.“ Die Ausstellung zeigte weitere Beispiele.

Robert-Havemann-Gesellschaft
Die Robert-Havemann-Gesellschaft e.V. dokumentierte die Geschichte und die Erfahrungen von Opposition und Widerstand gegen die kommunistische Diktatur. Basierend auf dem Archiv der DDR-Opposition, forscht sie zum Thema, gibt historisch-politische Publikationen heraus, verwaltet Nachlässe, zum Beispiel von Systemkritiker Robert Havemann und anderen DDR-Oppositionellen. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur befördert die Auseinandersetzung mit der Geschichte kommunistischer Diktaturen, der deutschen und europäischen Teilung sowie ihrer Überwindung.

Informationen zur Ausstellung:
https://www.havemann-gesellschaft.de/ausstellungen/jugendopposition-in-der-ddr/
Informationen zur Theologischen Hochschule Friedensau: www.thh-friedensau.de

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Dr. Verena Hammes, Dr. Reinhardt Schink, Ekkehart Vetter (v.l.) © Foto: Dr. Michael Gruber/VEF

Ökumene der Freikirchen - von Spaltungen zur Versöhnung

Bad Blankenburg/Deutschland | 20.12.2019 | APD | Ökumene

„Deutschland ist ein Land, von dem Spaltungen ausgingen, mit einer grossartigen Versöhnungsgeschichte.“ Mit diesen Worten führte Dr. Verena Hammes bei der Mitgliederversammlung der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) in das Schwerpunktthema „Ökumene“ ein. Auch die zivile Seenotrettung im Mittelmeer stand bei der Konferenz Ende November im thüringischen Bad Blankenburg auf der Tagesordnung. So beschlossen die Delegierten, dass die VEF Bündnispartner von „United4Rescue“ wird.

In ihrem Vortrag würdigte Hammes, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland, die breit angelegte Ökumene in Deutschland und beschrieb diese als „einzigartig“. Wenn man Ökumene ernstnehme, müsse man neben den grossen Kirchen die ganze Vielfalt der Kirchenlandschaft in den Blick nehmen. Mit dem 1. Vorsitzenden der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) Ekkehart Vetter und deren Generalsekretär Dr. Reinhardt Schink waren auch zwei führende Vertreter der DEA zu Gast, in deren Tagungshaus die Mitgliederversammlung stattfand. Beide würdigten in ihrem gemeinsamen Vortrag die gute Zusammenarbeit mit der VEF. VEF-Präsident Christoph Stiba hob ein Thema hervor, das in den Vorträgen von Hammes, Schink und Vetter vorkam und das auch für die VEF von hoher Bedeutung sei: „Es ist wichtig, mit den Migrantenkirchen ins Gespräch zu kommen, die zur Ökumene in Deutschland dazugehören.“

Seenotrettung
Die VEF wurde auf Beschluss der Mitgliederversammlung offiziell Bündnispartner von „United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V.“. Das Bündnis hat das Ziel, ein eigenes Rettungsschiff ins Mittelmeer zu schicken, um so Menschenleben zu retten. Der Verein hebt die „Pflicht zur Seenotrettung“ hervor, wendet sich gegen eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung, setzt sich für faire Asylverfahren und sichere Häfen ein. „Menschen in Lebensgefahr muss geholfen werden“, so VEF-Präsident Christoph Stiba. „Wegschauen ist keine Option. Deshalb wollen wir jetzt gemeinsam ein Zeichen setzen und helfen, wo wir können.“

Freikirchliche Rundfunkarbeit
Die Mitgliederversammlung befasste sich auch mit der Zukunft der freikirchlichen Rundfunkarbeit. Andrea Schneider, seit 1996 Rundfunkbeauftragte der VEF, geht Mitte 2020 in den Ruhestand. Nachdem der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden diese Stelle bisher allein finanziert hat, werden die VEF-Kirchen dies ab 1. Juli 2020 gemeinsam tun. Der ehrenamtliche Vorsitzende der VEF-Arbeitsgruppe „Rundfunk und Fernsehen“, Jürgen Single, zeigte auf, welche grossen Chancen es für die Freikirchen mit sich bringe, über Rundfunkgottesdienste und -andachten viele Menschen zur erreichen.

VEF
Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen wurde 1926 gegründet. Ihr gehören zwölf Mitglieds- und drei Gastkirchen an, darunter auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Verschiedene Arbeitsgruppen der VEF befassen sich mit Themen wie Evangelisation und missionarischem Gemeindeaufbau, gesellschaftlicher Verantwortung, Rundfunkarbeit, Angeboten für Kinder und Jugendliche oder theologischer Aus- und Weiterbildung.

Weitere Informationen: www.vef.de

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Kim Il Sung Platz in Pjöngjang, Nordkorea © Foto: Herbert Bodenmann/APD

UNO-Sicherheitsrat soll Religionsfreiheit in Nordkorea diskutieren

Washington D.C./USA | 20.12.2019 | APD | Religionsfreiheit

Am 16. Dezember äusserte die Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit (United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) ihre Enttäuschung, dass der UNO-Sicherheitsrat dieses Jahr am internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) keine Sondersitzung abgehalten hat, um sich speziell mit der Menschenrechtslage und der Religionsfreiheit in Nordkorea zu befassen.

Von 2014 bis 2017 habe der UNO-Sicherheitsrat jeweils Sondersitzungen zum Tag der Menschenrechte abgehalten, die sich auf Nordkorea konzentriert hätten, heisst es in der USCIRF-Medienmitteilung. Am 11. Dezember 2019 habe der der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zwar eine Sitzung abgehalten, die sich aber auf die Raketentests Nordkoreas und das Atomprogramm konzentrierte.

"Nordkorea ist eines der düstersten Länder der Welt, was Religionsfreiheit betrifft", sagte USCIRF-Kommissar Gary Bauer. "Zehntausende von Christen und anderen religiösen Anhängern wurden verhaftet, gefoltert, in Arbeitslager geschickt oder sogar hingerichtet, nur weil sie ihren Glauben zum Ausdruck gebracht haben."

"USCIRF schätzt zweifellos die Bemühungen der Trump-Administration, die Sicherheitslage auf der koreanischen Halbinsel zu verbessern, aber solche Bemühungen sollten nicht auf Kosten der Fokussierung auf die Religionsfreiheit gehen", fügte USCIRF-Vizepräsidentin Gayle Manchin hinzu. "Wir fordern die Regierung auf, die Bemühungen zu unterstützen, die Situation in Nordkorea bezüglich Menschenrechte und Religionsfreiheit auf die Agenda des Sicherheitsrates im Jahr 2020 zu setzen."

In seinem Jahresbericht 2019 forderte die USCIRF die Regierung auf, Menschenrechte und Religionsfreiheit in die laufenden Verhandlungen mit Nordkorea einzubeziehen und die derzeitige Vakanz für den Sonderbeauftragten für nordkoreanische Menschenrechtsfragen zu besetzen.

In einem Policy Update 2018 forderte die USCIRF die nordkoreanische Regierung ausserdem auf, internationalen Menschenrechtsbeobachtern einen ungehinderten Zugang zum Land zu ermöglichen.

US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit
Die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit ist eine unabhängige Kommission der US-Bundesregierung in welcher beide Parteien - Republikaner und Demokraten - vertreten sind. Sie ist im US-Aussenministerium angesiedelt und war bei der Gründung 1998 die erster ihrer Art in der Welt. USCIRF überprüft die Tatsachen und Umstände der Religionsfreiheitsverletzungen im Ausland und macht dem Präsidenten, dem Staatssekretär und dem Kongress politische Empfehlungen. USCIRF-Kommissare werden vom Präsidenten und der Kongressführung beider Parteien ernannt.

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Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen, 26. Dezember (Stephanustag) © Plakatausschnitt: Deutsche Bischofskonferenz

Arbeitshilfe zur Situation der Christen in der Sahel-Region vorgestellt

Berlin/Deutschland | 20.12.2019 | APD | Religionsfreiheit

Die römisch-katholische Deutsche Bischofskonferenz hat in Berlin eine Arbeitshilfe zur Situation der Christen in der Sahel-Region vorgestellt. Die Veröffentlichung ist Teil der „Initiative Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, deren jährlicher Höhepunkt der Gebetstag der katholischen Kirche am 26. Dezember ist.

Frieden zwischen Christen und Muslimen im Tschad von zentraler Bedeutung
Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, erklärte: „Während meines Besuchs im Tschad im Juni dieses Jahres wurde mir die Vielschichtigkeit der Herausforderungen in der Sahel-Region aufgezeigt. Christen und Muslime haben dort traditionell harmonisch zusammengelebt. Dieses gute Miteinander ist durch die Entwicklung der vergangenen Jahre in Gefahr geraten. Die islamistische Terrororganisation Boko Haram destabilisiert die Region immer wieder durch massive Terroranschläge. Die brutale Gewalt richtet sich auch und bevorzugt gegen Kirchen und Vertreter von Religionsgemeinschaften. Dazu kommt eine starke und wachsende Einflussnahme Saudi-Arabiens. In erheblichem Masse hat die Förderung des radikal-wahhabitischen Islam in der Region zu Spannungen zwischen Christen und Muslimen geführt.“ In der Folge würden auch soziale Konflikte, wie die Auseinandersetzung zwischen nomadischen Viehzüchtern und sesshaften Bauern, in gefährlicher Weise religiös aufgeladen. Der Frieden zwischen Christen und Muslimen stelle somit eine zentrale Voraussetzung für die zukunftsorientierte Entwicklung der Region dar.

Ortskirchen in der Sahel-Region als Vermittler und Friedenstifter
Im Pressegespräch in Berlin hob Erzbischof Schick weitere Schwierigkeiten hervor, denen die Christen im Tschad gegenüberstünden: „Im Land leben circa 120 ethnische Gruppen. Der trockene Norden wird mehrheitlich von nomadischen, muslimisch-arabisch geprägten Gruppen dominiert, während im fruchtbaren Süden sesshafte, afrikanisch-christliche Bauern leben. Insgesamt seien 58 Prozent der Gesamtbevölkerung Muslime und 35 Prozent Christen, darunter 18,5 Prozent Katholiken. Insbesondere seit Einführung der IV. Republik am 4. Mai 2018, durch die faktisch die uneingeschränkte Macht des Präsidenten festgeschrieben wurde, hat sich das Verhältnis unter den Religionsgemeinschaften verschlechtert. Grund dafür sind zunehmende Verstösse gegen das laizistische Prinzip zugunsten des Islam.“ Erzbischof Schick unterstrich zugleich, dass die Ortskirchen in der gesamten Sahel-Region gerade im Angesicht der sozialen und politischen Herausforderungen als Vermittler zwischen den Religionen, Friedenstifter und Motoren einer ganzheitlichen Entwicklung den Menschen dienten.

Moscheen vermehren sich im Süden des Tschad „wie Champignons“
Auch der aus dem Tschad zur Vorstellung der Arbeitshilfe angereiste Erzbischof von N’Djamena, Edmond Djitangar, verwies in seinem Beitrag auf die voranschreitende Islamisierung und Arabisierung des Tschad: „Man kann es mit zwei Metaphern zusammenfassen: Im Norden werden zaghaft Kapellen gebaut und im Süden vermehren sich Moscheen wie Champignons, dank der massiven finanziellen Unterstützung der Länder am Persischen Golf.“ Im Angesicht dieser Herausforderung forderte Erzbischof Djitangar: „Die (katholische) Kirche im Tschad muss ihre Identität als Kirchenfamilie Gottes verwirklichen, solidarisch sein mit anderen Konfessionen und sich stets um die ganzheitliche Entwicklung der menschlichen Person bemühen.“ Dabei komme gerade in ländlichen Regionen den kirchlichen Strukturen eine besondere Rolle zu: „Es ist dringend notwendig, eine neue Form der Solidarität unter Muslimen und Christen in den Gemeinden und Pfarreien zu schaffen. Denn die Pfarrei bleibt das Dorf aller und das Leben der Gemeinschaft ist von ihren Aktivitäten und Projekten abhängig“, so Erzbischof Djitangar.

Eine würdevolle Heimat für Christen aller Konfessionen
Der Präsident des Internationalen Katholischen Missionswerks missio in Aachen, Pfarrer Dirk Bingener, würdigte die interreligiösen Friedensaktivitäten der Kirche im Tschad am Beispiel des Kulturzentrums „Al-Mouna“ in N’Djamena. Was im Zentrum „Al-Mouna“ umgesetzt werde, entspreche der tiefen Überzeugung von missio: „Nur gemeinsam können Angehörige aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für eine Verteidigung der menschlichen Würde und für grundlegende Freiheitsrechte der Menschen eintreten. Die Bedeutung von Dialog und Verständigung für die Ausweitung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit greift auch die aktuelle Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz auf.“ Pfarrer Bingener bekräftigte: Christen aller Konfessionen sollten in den verschiedenen Ländern eine geeignete und würdevolle Heimat finden, eine Heimat, in der sie ihren Glauben in Freiheit leben könnten – ohne Angst vor Unterdrückung oder gar Verfolgung.

Arbeitshilfe und Initiative
Die Arbeitshilfe „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit – Sahel-Region“ gibt einen Überblick über die Situation der Christen in der Sahel-Region, insbesondere im Tschad. Sie erläutert aktuelle Konfliktlinien in den Gesellschaften, analysiert die Hintergründe und lässt Mitglieder der Kirchen vor Ort zu Wort kommen. Die Arbeitshilfe kann unter https://www.dbk-shop.de/de/solidaritaet-verfolgten-bedraengten-christen-unserer-zeit-sahel-region bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Die „Initiative Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen“ wurde von den römisch-katholischen deutschen Bischöfen 2003 ins Leben gerufen, um für die Lage bedrohter Christen zu sensibilisieren. Zusätzlich pflegen die Bischöfe mit Solidaritätsreisen den Kontakt zu den unter Druck stehenden Ortskirchen. In Deutschland sucht die Bischofskonferenz auch immer wieder das Gespräch mit Politikern und gesellschaftlichen Akteuren, um auf bedrohliche Entwicklungen hinzuweisen. Jährlicher Höhepunkt der Initiative ist der „Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen“ am 26. Dezember (Stephanustag), der in allen deutschen katholischen Diözesen begangen wird. Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der römisch-katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland.

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Ankündigung der Gesetzesvorlage «Fairness for All» (FFA) auf dem Capitol Hill, Washington D.C./USA © Foto: Dan Weber/NAD

USA: Mit Gesetzesvorlage «Fairness for All» Religionsfreiheit stärken

Washington D.C./USA | 20.12.2019 | APD | Religion + Staat

An einer Medienkonferenz am 5. Dezember auf dem Capitol Hill in Washington D.C./USA, gab Chris Stewart, Mitglied des Repräsentantenhauses (Republikaner/Utah), die Einführung einer Gesetzesvorlage namens «Fairness for All» (FFA) bekannt. Der Gesetzesvorschlag, der am 6. Dezember im Repräsentantenhaus eingebracht wurde, soll sicherstellen, dass die freie und offene Ausübung der Religion nicht untergraben werden kann, unabhängig von zukünftigen politischen Trends. Rechtsanwälte und Befürworter der Religionsfreiheit der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in den USA, nahmen an der Medienkonferenz teil, um ihre Unterstützung für die Gesetzesvorlage zum Ausdruck zu bringen.

Die Idee der Religionsfreiheit sei von den meisten in der US-Gesellschaft als ein rechtlich schützenswertes Anliegen betrachtet worden, schreibt Adventist News Network ANN. Heute sei dieses Ideal, das «lange als grundlegendes Menschenrecht und zentraler Wert der Amerikanischen Republik verehrt wurde», umstritten und mit Kontroversen behaftet. In den letzten zwei Jahrzehnten sei es von einer der Ideen, denen die meisten zugestimmt hätten zu einer der polarisierendsten im öffentlichen Diskurs Amerikas geworden. Rechtliche Schutzmassnahmen zu Gunsten der Religionsfreiheit würden heute von «einem Schwert zur Diskriminierung anderer» bis «veraltet und unnötig» in der heutigen pluralistischen Gesellschaft bezeichnet.

Für Angehörige religiöser Minderheiten sei dieser seismische Wandel in der öffentlichen Haltung gegenüber den Anliegen der Religionsfreiheit unverkennbar und beunruhigend zugleich, so ANN. Die «Frontlinie diese Kulturkrieges» verlaufe im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Religionsfreiheit und den Bürgerrechten der LGBTQ-Community. So würden Gläubige, die eine biblisch begründete, traditionelle Sichtweise von Ehe und menschlichen Beziehungen aufrechterhalten würden, zunehmend als intolerant oder bigott eingestuft.

Wenn sich das Gefüge der Gesellschaft verändere, habe dies Auswirkungen auf politische und rechtliche Bereiche und könne das Führen von religiösen Institutionen wie Kirchen, deren Schulen oder medizinischen Institutionen betreffen sowie deren Zweck und Anliegen beeinträchtigen, so ANN.

«Equality Act» – ein einseitiger Ansatz
Am 17. Mai 2019 wurde von einer grossen Mehrheit des US-Repräsentantenhauses das Gleichstellungsgesetz mit der Bezeichnung „Equality Act“ verabschiedet. Es will die Diskriminierung von Personen beenden, die sich als Lesben, Schwule, Bisexuelle oder Transgender (LGBT) definieren. Laut ANN gingen Vertreter der Religionsfreiheit davon aus, dass die zweite Kammer, der Senat, in der laufenden Legislaturperiode das Gleichstellungsgesetz nicht abschliessend behandeln werde. Für sie sei der Entscheid im Repräsentantenhaus dennoch ein Weckruf gewesen. Zum ersten Mal sei damit im Parlament eine Bundesgesetzgebung verabschiedet worden, die den Schutz von LGBT-Personen erheblich ausweitet, ohne gleichzeitig auch entsprechende Schutzmassnahmen für religiöse Organisationen und Glaubensgemeinschaften vorzusehen.

Der Ansatz des Gleichstellungsgesetzes sei nicht falsch, Belästigung und Diskriminierung gegenüber denen zu verhindern, die in vielen Bereichen des zivilen Lebens Feindseligkeiten ausgesetzt seien. Aber das Gleichstellungsgesetz sei in Bezug auf das falsch, was es unterlasse, nämlich das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der freien Religionsausübung nicht anzuerkennen und zu schützen.

Mögliche Folgen sehen Vertreter der Religionsfreiheit nach einer Annahme des «Equality Acts» durch den Senat hinsichtlich Anstellungsentscheidungen von Mitarbeitenden, Entzug von Akkreditierungen religiöser Schulen und Organisationen durch die Regierung oder Berufsverbände, Einschränkungen bei Organisationen der Sozial- und Katastrophenhilfe religiöser Institutionen.

Kein entweder-oder, sondern sowohl-als-auch
«Wir müssen nicht zwischen dem Schutz der Religionsfreiheit oder dem gleichberechtigten Schutz der Bürgerrechte für alle im öffentlichen Raum wählen», so adventistische Vertreter der Religionsfreiheit. Diese beiden grossen Ziele stünden nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzten sich.

Das Engagement für die Religionsfreiheit schliesse weiterhin den Einsatz für die freie Religionsausübung ein, das Respektieren der Gewissen von Angestellten und Unternehmern sowie das Recht, die Kirche und deren Institutionen nach «unseren biblischen Werten und Überzeugungen» zu verwalten.

Gleichzeitig gehe es aber auch darum, das Recht eines jeden Menschen zu bekräftigen, mit Würde behandelt zu werden, rechtlichen Schutz in den Bereichen säkulare Arbeit, Wohnen sowie vielen anderen Lebensbereichen zu erhalten und das unabhängig davon «ob wir mit seinen Entscheidungen und Überzeugungen einverstanden sind oder nicht», so die adventistischen Vertreter der Religionsfreiheit.

Gesetzesvorlage «Fairness For All» (FFA)
Die Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordamerika (NAD) sowie die adventistische Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) haben laut ANN in den letzten Jahren mit anderen Gruppierungen an der Gesetzesvorlage «Fairness for All» zusammengearbeitet, die am 6. Dezember im US-Repräsentantenhaus eingebracht wurde.

«Fairness For All» will demnach religiösen Einzelpersonen und Gemeinschaften einen starken Schutz bieten, ihren Überzeugungen entsprechend zu leben und zu entscheiden. Gleichzeitig erweitert die Gesetzesvorlage den Schutz der Bürgerrechte von LGBT-Personen und anerkennt, dass sie in säkularen Arbeitsverhältnissen, beim Wohnen und vielen anderen geschützten Bereichen weder diskriminiert noch schikaniert werden dürfen.

«Fairness For All» signalisiere aber «kein Umdenken der Kirche in Fragen der sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität». Wenn dies der Fall wäre, würde sich die Kirche nicht für diese Gesetzesvorlage einsetzen, heisst es bei ANN. «Fairness For All» habe eine doppelte Botschaft, die im Mittelpunkt dieser Gesetzesvorlage stehe: Wahrung der Religionsfreiheit und der Menschenwürde.

Der 70-seitige Gesetzesvorschlag «Fairness For All» schützt laut ANN im Wesentlichen folgende Bereiche der Religionsfreiheit: Religiöse Erziehung und Bildung; religiöse Arbeitgeber und Institutionen sowie deren Anstellungsbedingungen, religiöse Mitarbeitende erhalten am Arbeitsplatz den gleichen rechtlichen Schutz ihrer Anliegen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen; Schutz von Immobilien religiöser Organisationen vor Verwendung für Zwecke, die sie nicht gutheissen können; Schutz von Kleinunternehmern und medizinischen Einrichtungen, Dienstleistungen zu erbringen, die ihre religiösen Überzeugungen verletzen – dennoch sind medizinische Einrichtungen wie bis anhin verpflichtet, Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität zu behandeln; Schutz religiöser Sozial- und Katastrophenhilfeorganisationen (ADRA, ACS); Schutz vor Entzug des Status der Steuerbefreiung von religiösen Organisationen vor Massnahmen der Bundessteuerbehörde IRS aufgrund religiöser Überzeugungen und Praktiken.

Starke Opposition von Menschenrechtsorganisationen
Für Menschenrechtsorganisationen wie «American Civil Liberties Union» (ACLU), «Americans United for Separation of Church and State», «Center for American Progress» (CAP) und «Human Rights Campaign» (HRC) ist die Gesetzesvorlage «Fairness For All» eine Bedrohung der bestehenden Bürgerrechtsschutzmassnahmen.

Laut «Human Rights Campaign” sei die Gesetzesvorlage sehr gefährlich, weil sie den bestehenden Schutz der Menschen aufgrund von Rasse, Geschlecht und Religion wieder in Frage stellen würde. «Gleichzeitig würde sie neue, problematische Bestimmungen einführen, die angeblich darauf abzielen, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität mit weitreichenden Ausnahmen zu verbieten, wobei es sich im Wesentlichen um eine Lizenzierung der Diskriminierung von LGBTQ-Personen und Frauen handelt», so «Human Rights Campaign».

Unterstützer der Gesetzesvorlage
Die Vorlage «Fairness For All” wird unter anderen unterstützt von: «1st Amendment Partnership»; «American Unity Fund»; «Council for Christian Colleges & Universities»; «Center for Public Justice»; «National Association of Evangelicals»; «Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage» (Mormonen); «Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten».

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ADRA Deutschland sammelt für Aktion «Kinder helfen Kindern!“ über 35.500 Pakete © Foto: ADRA Deutschland e.V.

ADRA Deutschland sammelt über 35.500 Pakete für bedürftige Kinder

Weiterstadt/Deutschland | 20.12.2019 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Seit zwanzig Jahren sammelt die Aktion «Kinder helfen Kindern!“ von ADRA Deutschland e.V. Pakete für benachteiligte und bedürftige Kinder in Osteuropa. In diesem Jahr ist die Rekordsumme von 35.513 Paketen zusammengekommen. Am 16. Dezember ist der letzte Lastwagen beladen und mit Spielsachen, Kleidung, Süssigkeiten und Schulbedarf auf die Reise geschickt worden.

Zum 20. Jubiläum der Aktion konnte der Vorjahreswert noch einmal gesteigert werden, so eine Pressemeldung von ADRA. 2018 seien noch 34.901 Päckchen gesammelt und verschickt worden. 2019 sei die Anzahl sogar auf 35.513 Pakete gestiegen. Insgesamt seien Dank der grossartigen Unterstützung mit hunderttausenden Päckchen in den letzten zwei Jahrzehnten über 600.000 Kinder glücklich gemacht worden.

„Wir danken allen Spenderinnen und Spendern sowie den unzähligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die diesen Erfolg erst möglich gemacht haben“, so Anja Emrich, Koordinatorin der Sammlung. Jedes Paket stehe für ein Lächeln auf dem Gesicht eines Kindes

Laut ADRA startete die diesjährige Spendenaktion am Weltkindertag (22.September) und beendete sie am 24. November. Kinder in Deutschland sammeln und spenden für gleichaltrige Kinder, zeigen Mitgefühl und lernen viel über das Leben in anderen Teilen unseres Kontinentes. Was für Kinder hier oft nur Kleinigkeiten sind, bedeute für die beschenkten Kinder etwas ganz Besonderes. Deshalb diene die Aktion nicht nur als mildtätige Spende, sondern der Völkerverständigung der nächsten Generation. „Ganz besonders glücklich und dankbar sind wir angesichts der 2.815 Kinderpakete und über 500 Kisten mit Sachspenden wie Bettwäsche und Kleidung, die wir unter anderem an die Erdbebenopfer in Albanien schicken können“, sagt Emrich weiter. Ende November hatte ein Erdbeben der Stufe 6,4 den Balkan erschüttert.

Als die Aktion „Kinder helfen Kindern!“ vor 20 Jahren als „Weihnachts-Spendenaktion“ startete, wusste niemand, wohin sich das Projekt entwickeln würde. Dank der unermüdlichen Mithilfe der Ehrenamtlichen und Mitarbeiter von ADRA Deutschland e.V. konnten in ganz Deutschland Pakete für Mädchen und Jungen in Osteuropa gesammelt werden.

Mehr zur Aktion „ Kinder helfen Kindern!“ https://kinder-helfen-kindern.org/

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(v.l.) C. Molke (ADRA) neu im Aufsichtsorgan nach I. Radtke (Malteser); B. Pastors (medeor) übergibt an E. Wallmeier (Samariter © Foto: Aktion Deutschland hilft/Kahlich

ADRA Direktor wird Vorsitzender des Aufsichtsorgans von „Aktion Deutschland hilft“

Weiterstadt/Deutschland | 20.12.2019 | APD | Personen

Mit Christian Molke, Direktor der Adventistischen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland e.V., wurde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Katastrophenbündnisses „Aktion Deutschland hilft“ ein neuer Vorsitzender des besonderen Aufsichtsorgans gewählt. Damit startet das Bündnis mit einem Generationswechsel ins neue Jahr.

Seit 2001 arbeiten deutsche Hilfsorganisationen im Katastrophenbündnis „Aktion Deutschland hilft“ zusammen, um im Fall einer humanitären Krise Kräfte zu bündeln und schnelle sowie zielgerichtete Hilfe zu leisten. ADRA Deutschland ist Gründungsmitglied des Bündnisses. Der Vorstand und das besondere Aufsichtsorgan übernehmen wichtige Beratungs-, Beschluss- und Kontrollfunktionen.

Gemeinsam schneller helfen – unter diesem Motto werden im Katastrophenfall Hilfsmassnahmen innerhalb der Mitgliedsorganisationen von „Aktion Deutschland hilft“ koordiniert und effizient eingesetzt. Dadurch werden sowohl Überschneidungen von Massnahmen als auch Versorgungslücken vermieden. Laut den Vereinten Nationen steigt die Zahl der humanitären Krisen und Konflikte weiter an. „Für 2020 rechnen wir mit fast 168 Millionen Menschen, die humanitäre Hilfe und Schutz brauchen werden. Das entspricht einem von 45 Menschen auf diesem Planeten. Das ist der höchste Stand seit Jahrzehnten“, so UN-Nothilfekoordinator Mark Lowcock.

Hilfsorganisationen stehen vor immer neuen Herausforderungen
„Um diese bewältigen zu können, befindet sich das gesamte humanitäre System in einem massiven Wandel“, sagt Edith Wallmeier, die neu gewählte Vorstandsvorsitzende von „Aktion Deutschland hilft“. „Und es geht hierbei nicht nur um eine Sanierung des Systems: Der Aufgabenbereich für Nichtregierungsorganisationen muss erweitert werden und sie müssen sich zum Teil neu aufstellen. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in unserem Vorstand und dem besonderen Aufsichtsorgan fühlen wir uns dieser grossen Aufgabe auch weiterhin gewachsen und werden als Bündnis deutscher Hilfsorganisationen die Zukunft der humanitären Hilfe mitgestalten“, fügt Wallmeier zu.

Aktion Deutschland hilft ist das 2001 gegründete Bündnis von 23 renommierten deutschen Hilfsorganisationen. Gemeinsam helfen sie Menschen, die durch grosse Katastrophen alles verloren haben. ADRA (Adventist Development and Relief Agency) ist eine internationale Nichtregierungs-Organisation. ADRA Deutschland wurde 1987 von der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland gegründet und gehört zu einem weltweiten Netzwerk mit über 130 nationalen ADRA-Büros.

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Sebastian Wöber, Leiter der adventistischen Medienabteilung «HopeMedia Schweiz» © Foto: privat

Adventisten: Sebastian Wöber leitet «HopeMedia Schweiz»

Zürich/Schweiz | 20.12.2019 | APD | Medien

Am 1. Dezember übernimmt Sebastian Wöber, Kameramann und Filmemacher, «HopeMedia Schweiz», die Medienabteilung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz, in einem kleinen Teilzeitpensum. Mehrheitlich arbeitet er für «HopeMedia» Österreich. Die Medienarbeit der Adventisten in der Westschweiz und im Tessin wird von «ADVENTISTE MAGAZIN TV» geleistet. Der Österreicher soll die neu geschaffene Medienabteilung der Adventisten in der Deutschschweiz aufbauen, Strategien sowie Projekte entwickeln, Mitarbeitende gewinnen und weiterbilden sowie Medieninhalte aufbauen.

Werdegang
Sebastian Wöber studierte an der Tisch School of the Arts in New York/USA und absolvierte ein Doppelstudium in Regie und Kamera an der Filmakademie Wien. Er arbeitete in der TV-Werbebranche, gründete ein Onlinemagazin über digitale Kameratechnik und hat während elf Jahren Dokumentarfilme, Kurzfilme, Musik- und Industrievideos produziert. Kürzlich realisierte er gemeinsam mit der Adventjugend der Deutschschweiz ein umfangreiches Evangelisationsprojekt, mit dem Titel «Twisted Reality», «das eine Vorreiterposition in der Medienarbeit unserer Kirche darstellt», so Wöber. Der 90-minütige Episodenfilm wurde gedreht, um Jugendliche anzusprechen. In «Twisted Reality» werden Themen moderner Science-Fiction Filme aufgegriffen, das dahinterliegende entstellte Gottesbild sichtbar gemacht und das biblische Gottesbild gegenübergestellt. Im letzten Jahr hatte er eine Professur in der Studienrichtung Dokumentarfilm an der adventistischen Andrews University, Michigan/USA, inne. Sebastian Wöber ist mit Julia verheiratet und hat einen Sohn.

«Wenn es darum geht, Inhalte zu kommunizieren, wird es in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger, multimediale Möglichkeiten zu nutzen», sagte Wöber. Er wolle mit seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich einen «wertvollen Beitrag» beim Aufbau der Medienabteilung leisten. «Ich freue mich darauf, in Absprache mit der Deutschschweizer Kirchenleitung und in Zusammenarbeit mit deren Abteilungen und Mitarbeitern, Geschichten erfahrbar zu machen und die Botschaften zu vermitteln.»

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Screenshot der ARD-Webseite © Foto: ARD

ARD schaltet neue Webseite für Gottesdienste

Bonn und Hannover/Deutschland | 20.12.2019 | APD | Medien

Auf der Internetseite http://gottesdienste.ard.de/ bietet die ARD in Zusammenarbeit mit der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche jetzt in einen neuen Service die nächsten kirchlichen Sendetermine und Gottesdienstübertragungen im Ersten an.

Geordnet nach vier Kategorien können sich Zuschauer und Zuhörer über die nächsten kirchlichen Sendetermine und Gottesdienstübertragungen im Ersten, in ARD-Alpha und den verschiedenen Landessendern informieren: In zwei Kategorien, getrennt nach Fernsehen und Hörfunk, sind alle Sendetermine der Gottesdienste in der ARD aufgelistet. Es gibt Informationen zur Kirche, aus der übertragen wird, sowie zu den Zelebranten und Liturgen, zur musikalischen Gestaltung oder auch zur thematischen Ausrichtung des Gottesdienstes.

Die Kategorie „Religionen“ informiert über die aktuellen journalistischen Angebote aus dem Bereich Religion, die im Ersten, bei 3sat, ARD-Alpha, arte und in den neun Landesrundfunkanstalten gesendet werden. Unter der Kategorie „Das Wort zum Sonntag“ sind alle Sendetermine einschliesslich der Namen der Sprecherinnen und Sprecher erfasst.

Alle Sendungen werden mit der ARD Mediathek verlinkt. Dort sind sie in der Regel für ein Jahr abrufbar.

Zur ARD-Webseite «Gottesdienste»:
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/kirchliche-sendungen/index.html

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Holzwurm Fribo aus der TV-Serie Fribo’s Dachboden © Foto: Thomas Vollmer/HopeTV

Holzwurm Fribo von HopeMedia gewinnt bei Sparda-Initiative

Alsbach-Hähnlein/Deutschland | 20.12.2019 | APD | Medien

Der aus der Kindersendung bei HopeTV bekannte Holzwurm Fribo hat bei der Initiative der Sparda-Bank „Vereint für deinen Verein!“ den mit 3.000 Euro dotierten 1. Platz gewonnen. Um das Ehrenamt und die gemeinnützige Vereinsarbeit in Hessen zu fördern, hatte die Sparda-Bank Hessen die Initiative ins Leben gerufen, bei der insgesamt 30 Vereinsprojekte mit je 3.000 Euro aus Mitteln des „Gewinn-Sparvereins bei der Sparda-Bank Hessen e. V.“ unterstützt werden.

2019 bewarben sich insgesamt 227 Vereine aus ganz Hessen auf www.sparda-vereint.de und mobilisierten ihre Unterstützer, die mehr als 300.000 Stimmen im anschliessenden Online-Voting abgaben. Die 30 Vereine mit den meisten Stimmen freuen sich jetzt über 3.000 Euro mehr in ihrer Vereinskasse – unter ihnen auch HopeMedia.

Mit ihrem Projekt „FRIBO-TAG“ konnten die Mitglieder viele Menschen für sich gewinnen und mit 4.654 Stimmen den 1. Platz in ihrer Themenkategorie „Umwelt und Klimaschutz“ belegen. „Fribo ist sehr stolz auf die Auszeichnung zum Klimaschutz. Vier Wochen lang hat unser Holzwurm alle seine Freunde und Förderer, Bekannte, Verwandte und Kollegen zum Abstimmen motiviert – und vereint gewonnen. Mit der 3.000-Euro-Spende werden wir Bäume auf dem Campus des Schulzentrums Marienhöhe in Darmstadt-Eberstadt pflanzen und den Restbetrag für Fribos zehnjährigen Geburtstag verwenden“, sagt Marc Naumann, Leiter Neuentwicklung & Kooperationen bei Hope Media.

Mehr zur Initiative auf: https://www.sparda-vereint.de/

Holzwurm Fribo sagt Danke auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=Igvm7I6IR20

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