Dr. jur. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der Theologischen Hochschule in Friedensau, Deutschland © Foto: Screenshot, Hope Channel

Deutsche Adventisten beteiligen sich an Konsultation zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Hannover/Deutschland | 12.03.2015 | APD | International

Die Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland nehmen an der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) teil. Bei dem noch bis 15. März laufenden Konsultationsprozess setzt sich die kirchlich-gewerkschaftliche Initiative „Allianz für den freien Sonntag“ für den Sonntag als gemeinsamen Ruhetag in der EU ein. Die Adventisten plädieren für die Möglichkeit, den Ruhetag frei nach den individuellen religiösen Überzeugungen wählen zu können.

Flexible Gestaltung der Arbeitszeit aus religiösen Motiven
Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sei im Hinblick auf die religiösen Ruhetagbedürfnisse von Arbeitnehmern, insbesondere von Mitgliedern religiöser Minderheiten, wichtig. Dies gab der Jurist Dr. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg/Deutschland, zu bedenken. So beachteten jüdische Arbeitnehmer oder Mitglieder der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten den Samstag als religiösen Feiertag, an dem sie Arbeitsruhe einhalten. Hier wäre es wünschenswert, ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, diesen Tag arbeitsfrei zu bekommen und gegebenenfalls an anderen Tagen Mehrarbeit zu leisten.

Bedenken bei Bevorzugung eines bestimmten Ruhetages
Die bisherige Arbeitszeitrichtlinie lasse religiös motivierte Bedürfnisse nach einem wöchentlichen Ruhetag ausser Betracht, so Mueller. Es gebe allerdings von interessierter Seite, nämlich der European Sunday Alliance, Bestrebungen, den Sonntag als europaweiten Ruhetag zu verankern. „Abgesehen davon, dass der Europäische Gerichtshof einer derartigen Bevorzugung eines bestimmten Wochentages schon einmal eine Absage erteilt hat, bestehen erhebliche Bedenken dagegen auch aus dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit und des Schutzes religiöser Minderheiten“, betonte der Jurist.

Der Sonntag sei keineswegs ein Tag, über den in Europa Einvernehmen bestehe. Es gebe religiöse Gruppierungen, die andere Tage als den Sonntag hervorheben würden, etwa Muslime, Juden und Siebenten-Tags-Adventisten. Juden und Siebenten-Tags-Adventisten respektierten den Samstag (Sabbat) als biblischen Ruhetag. Häufig hätten sie Konflikte im Berufsleben, wenn von ihnen Arbeit am Samstag gefordert werde, die sie aus Gewissensgründen nicht leisten könnten. Ihre Position würde weiter verschlechtert, wenn der Sonntag europaweit geschützt und aufgewertet werde.

Auf religiöse Belange bei Arbeitszeitgestaltung Rücksicht nehmen
Wichtig sei daher, so Mueller, gerade derartigen religiösen Minderheiten eine zeitliche Flexibilität einzuräumen, damit sie Arbeit, die sie an ihrem Ruhetag nicht erbringen könnten, stattdessen an anderen Tagen leisten. Die Richtlinie sollte deshalb nach wie vor keinen bestimmten wöchentlichen Ruhetag europaweit vorsehen, sondern Raum geben für grösstmögliche Flexibilität und eine Verpflichtung enthalten, auf religiöse Belange bei der Arbeitszeitgestaltung Rücksicht zu nehmen.

Wie Pastor Friedbert Hartmann (Hannover), Abteilungsleiter für Religionsfreiheit der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Nord- und Ostdeutschland mitteilte, würden sich auch Adventisten in anderen europäischen Ländern an der EU-Konsultation zur Arbeitszeitrichtlinie beteiligen.

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