Die „Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden“ (AGDF) und die „Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden“ (EAK) haben die Pläne der Bundesregierung und von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die Bundeswehr auch im Innern einzusetzen, kritisiert. „Aus gutem Grund setzt das Grundgesetz einem solchen Einsatz hohe Hürden, die nicht aufgeweicht werden dürfen“, betonten AGDF-Geschäftsführer Jan Gildemeister und EAK-Geschäftsführer Wolfgang Burggraf. Beide evangelischen Friedensverbände forderten die Ministerin und die CDU auf, diese Debatte umgehend zu beenden.
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte sich angesichts der jüngsten Terroranschläge, aber auch angesichts des Amoklaufs in München, dafür ausgesprochen, die Bundeswehr auch im Inneren zur Terrorabwehr einzusetzen. Das neue Weissbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr spricht ebenfalls davon, dass der Einsatz von Soldaten bei „terroristischen Großlagen“ denkbar wäre.
Gefährliche Diskussion
„Hier wird eine gefährliche Diskussion geführt“, warnte Jan Gildemeister von der AGDF. Er verwies auf die deutsche Geschichte, nicht zuletzt auch auf die Zeit des Nationalsozialismus, die dazu geführt habe, dass in Deutschland die Aufgaben von Polizei und Armee deutlich getrennt sind. „Dies hat sich bewährt und sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden“, betonte der AGDF-Geschäftsführer. Er fühle sich in dieser Auffassung auch durch den Blick auf die ungute Rolle des Militärs in vielen anderen Ländern weltweit bestätigt.
Grundgesetz wiederholt unterlaufen
Leider würde schon seit Jahren das Grundgesetz in dieser Frage unterlaufen, kritisierte auch Wolfgang Burggraf. Der EAK-Geschäftsführer nannte dabei den Einsatz der Bundeswehr mit Tornado-Aufklärern beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm oder dem von Medien berichteten Aufbau von „Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften“ (RSUKr) aus Reservisten der Bundeswehr, auf welche die aktive Truppe im Rahmen des Heimatschutzes zurückgreifen könne. „Dabei hat München vor wenigen Tagen doch deutlich gezeigt, dass die Polizei durchaus in der Lage ist zu handeln und mit Terroranschlägen oder Amokläufen fertig zu werden“, machte Burggraf deutlich und fragte: „Was hätte hier denn durch einen Bundeswehreinsatz besser gemacht werden können?“
Bundeswehr ist nicht Polizei
AGDF und EAK warnten davor, diese Debatte weiter zu befeuern. „Dass die Polizei für die innere Sicherheit und die Bundeswehr für die Landesverteidigung zuständig ist, hat sich in Deutschland bewährt. Die Grenzen, die das Grundgesetz setzt, sind richtig und dürfen nicht aufgegeben werden, auch nicht durch den Hinweis auf mögliche EU-Richtlinien oder -Vorgaben“, betonte Wolfgang Burggraf. Er gab zu bedenken, dass die Bundeswehr oder deren Feldjäger möglicherweise bestimmte polizeiliche Aufgaben beherrschen würden, „aber sie sind nicht die Polizei und sie wären mit einem Terroreinsatz in Deutschland völlig überfordert“. Jan Gildemeister vertrat die Ansicht: „Hier wird vor dem Hintergrund der Terroranschläge versucht, Stimmung zu machen und der Bevölkerung eine Sicherheit vorzugaukeln durch den Einsatz der Bundeswehr im Innern, die es nicht geben kann.“