In einem Brief vom 12. Mai dankte Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, dem Bundesrat für sein «beherztes und umsichtiges Vorgehen in der aktuellen Coronakrise», dessen Massnahmen die Kirchen stets mitgetragen hätten. Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen sei, Gottesdienste aber verboten blieben, sei nicht mehr zu vermitteln. Der Bischof ersuchte den Bundesrat, dass er öffentliche Gottesdienste per 21. Mai, zu Christi Himmelfahrt, oder spätestens per 31. Mai, zu Pfingsten, wieder zulasse.
Das Gottesdienstverbot in der Karwoche und an Ostern sei für viele Gläubige schwer zu ertragen gewesen, schreibt der Bischof von Basel. Wöchentliche Gottesdienste seien für Hundertausende ein «existenzielles Verlangen», sie brauchten ein Perspektive. Es bestünden Schutzkonzepte, die für Grossanlässe taugten und «Abstand und Hygiene» würden eingehalten.
Auch Freikirchen fordern die Öffnung ihrer Veranstaltungen
Der Verband «VFG – Freikirchen Schweiz», zu dem 18 freikirchliche Bewegungen in der Deutschschweiz mit über 750 örtlichen Kirchen und diakonischen Werken gehören, hat sein Schutzkonzept in Absprache mit der Evangelischen Kirche Schweiz (EKS) und der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) entwickelt. Bei der Präsentation des Schutzkonzeptes sagte Peter Schneeberger, Präsident des Verbandes: «Ich sehne mich danach, dass wir uns wieder treffen können. Kirche lebt von der Gemeinschaft.» Das Verbot der Gottesdienste schränke die Religionsfreiheit stark ein, so Schneeberger. «Die Kirchen fordern daher, dass ihre Veranstaltungen wieder geordnet geöffnet werden können».