(V.l.) Michael Mutzner, CPA; Peter Schneeberger, Freikirchen.ch; Marc Jost, SEA-RES © Fotos: Freikirchen.ch

Neue Geldwäschereiverordnung: Kirchen und christliche Hilfswerke erfreut

Pfäffikon, ZH/Schweiz | 15.09.2022 | APD | Schweiz

Erfolg für kleine und exponierte humanitäre Organisationen in der neuen Geldwäschereiverordnung: Der Bundesrat setzt das revidierte Geldwäschereigesetz und die entsprechenden Verordnungen per 1. Januar 2023 in Kraft. Dabei sei er auf die Bedenken des Dachverbands Freikirchen.ch und der Schweizerischen Evangelische Allianz (SEA-RES) eingegangen, schreibt der Dachverband in einer Medienmitteilung. Der Verband wertet dies als Erfolg für kleine und exponierte humanitäre Organisationen, da ihnen einerseits ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand erspart bleibe und andererseits teils problematische Transparenzanforderungen für Organisationen mit sensiblen Anliegen, wie der Einsatz für Menschenrechte oder verfolgte Christen, wegfallen würden.

Christian Public Affairs (CPA) hat sich mit seinen Partnern, dem Dachverband Freikirchen.ch und der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA-RES), an der Ausarbeitung des revidierten Geldwäschereigesetztes (GwG) und seinen Verordnungen beteiligt. «Sowohl Christliche Organisationen als auch Frei- und Landeskirchen setzen sich seit jeher weltweit für Gerechtigkeit und Menschenrechte ein. Darum ist es ihnen wichtig, dass die kleineren humanitären Vereine ihre Arbeit weiterhin ohne unnötige Einschränkungen leisten können», erklärt Michael Mutzner, wissenschaftlicher Mitarbeiter von CPA. So würden durch Organisationen und Kirchen die aktuelle Krise in der Ukraine und die Folgen dieses Krieges durch grosse Unterstützungen für Zivilpersonen gemildert. Alleine die Aktion «www.kirchen-helfen.ch» habe viel Not lindern können und habe vielen geflüchteten Personen eine neue Heimat in der Schweiz ermöglicht, heisst es in der Mitteilung.

Wichtige Ausnahmebestimmung für Vereine
Die Geldwäschereiverordnung regelt die Zusammenarbeit sowie die finanziellen Transaktionen an Partnerorganisationen ins Ausland neu. Der Bundesrat habe ursprünglich beabsichtigt, dass sich alle im Ausland tätigen Organisationen wie eine Firma im Handelsregister registrieren lassen und ein Mitgliederregister führen müssten, auf das die Behörden jederzeit zugreifen könnten. Dies hätte besonders für unzählige kleine NGOs einen zusätzlichen, aufwändigen administrativen Aufwand erfordert und neue Kosten verursacht. Zudem hätte es bedeutet, dass die Angaben der Vorstandsmitglieder der betroffenen Vereine im Internet durchs Handelsregister für jeden zugänglich wären und diese dadurch z.B. mit Reiseverboten zu rechnen hätten, wenn sie bei sensiblen Projekten involviert sind, bei denen sie sich für Menschenrechte und den Schutz von verfolgten Minderheiten einsetzen, schreibt Freikirchen.ch.

Engagement von Christian Public Affairs zahlt sich aus
Christian Public Affairs (CPA) hat sich dafür eingesetzt, dass aus Diskretionsgründen nicht alle Vorstandsmitglieder einer betroffenen Organisation ins Handelsregister einzutragen sind. Der Ergebnisbericht «Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung» vom 31. August 2022 mache deutlich, dass der Dachverband Freikirchen.ch und SEA-RES ihre Ausnahmebestimmung für Vereine im Vernehmlassungstext eingebracht und ihre Forderungen auch durchgebracht hätten, so der Dachverband. «Mit der nun vom Bundesrat umgesetzten Regelung müssen sich nur Vereine und nur dann ins Handelsregister eintragen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 100.000 Franken pro Jahr über Landesgrenzen hinweg entweder gesammelt oder verteilt haben», heisst es in der Mitteilung. Einzutragen sei mindestens eine Person aus dem Vorstand, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Für die Eintragung ins Handelsregister gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten bis zum 1. Juli 2024. Mit der nun ausgesetzten Eintragungspflicht ins Handelsregister ist es Vorstandsmitgliedern weiterhin möglich, in Gebiete der Welt zur reisen, in denen Christen zu einer stark verfolgten Minderheit gehören.

Link zum revidierten Geldwäschereigesetz (GwG):
www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-90145.html

Link zum Vernehmlassungsverfahren:
www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/72820.pdf

Christian Public Affairs (CPA)
Der Verein Christian Public Affairs (CPA) ist laut Selbstdarstellung «ein Akteur in der schweizerischen Politik und besteht aus einer Vielfalt christlicher Kirchen und Organisationen mit dem gemeinsamen Ziel, auf der Basis christlicher Werte die Gesellschaft konstruktiv mitzugestalten. Die Vereinsmitglieder des CPA, zu denen auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz gehört, und ein Teil der Gesellschaft sind überzeugt, dass christlich geprägte Sichtweisen einen relevanten Beitrag zur politischen Ordnung und zum Zusammenleben darstellen. Die Länder Europas haben eine vom Christentum mitgeprägte Geschichte. Auch unser moderner Staat baut zu einem bedeutenden Teil auf christlichen Wertvorstellungen auf. Sichtbar wird dies in den Verfassungen des Bundes und der Kantone. CPA will den Gesetzgebungsprozess mitprägen und versteht sein Engagement als Dienst an der Gesellschaft. Wir wollen unsere soziale und eine politische Verantwortung wahrnehmen und uns prominent für folgende Werte einsetzen: Menschen im Zentrum, Gemeinwohl, Solidarität, Bewahrung der Schöpfung und Subsidiarität.»
Mehr auf www.christian-public-affairs.org.

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