Der 40. Gedenktag der Anti-Folter-Konvention fällt mit dem diesjährigen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember zusammen, schreibt ACAT-Schweiz, Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, in einer Medienmitteilung.
Die Anti-Folter-Konvention sei ein nach wie vor wichtiges Instrument, das aber nicht verhindern konnte, dass Folter bis heute weit verbreitet ist, so ACAT-Schweiz
«Im Jahr 2000 wird es keine Folter mehr geben», sagte Guy Aurenche 1988. Der Anwalt war ein Mitgründer der Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT) in Frankreich. «Ich glaubte an diese Aussage!» sagt er heute. «Damals gab es zwar noch Folter, aber sie war eher auf dem Rückzug – und vor allem auch die Akzeptanz der Folter. [Heute] stellen wir fest, dass die systematische, ausnahmslose Ablehnung der Folter abnimmt.»
Folterberichte aus allen Ecken der Welt
Völkerrechtlich sei laut ACAT seit den Achtzigerjahren viel passiert. Die Anti-Folter-Konvention von 1984 sei zu einem wichtigen Instrument der Folterprävention geworden. Offiziell heisst der Text «UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe». Bis jetzt haben 174 der 193 UNO-Staaten die Konvention ratifiziert. Gesetzliche Rahmenbedingungen sind entstanden. Trotzdem bleibt Folter weit verbreitet. Jeden Tag erhalten Menschenrechtsorganisationen wie ACAT-Schweiz aus allen Ecken der Welt Berichte über Folter und Misshandlung. Amnesty International dokumentierte von 2009 bis 2014 Folter in drei Viertel aller Länder. In einigen Ländern wird systematisch gefoltert.
Foltern ist auch in Notlagen verboten – eigentlich
Artikel 2 der Anti-Folter-Konvention besagt, dass Krieg, Instabilität oder Notlagen nie Folter rechtfertigen können. Folter ist auch dann absolut verboten, wenn ein Chef oder eine sonstige Autorität sie anordnet. Doch noch immer wird aus zahlreichen Konfliktgebieten über Folter berichtet, schreibt ACAT: Mali, Israel, Belarus, Ukraine, Myanmar, Jemen, Iran, Russland, Palästina, Syrien, Sudan, …
Wegweisungen trotz Foltergefahr
Artikel 3 der Anti-Folter-Konvention besagt, dass ein Vertragsstaat eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern darf, wenn ihr dort Folter droht. Auch hier sehe die Realität anders aus. Migrationsfeindliche Tendenzen hätten zur Folge, dass immer mehr Länder dieses Gebot verletzten. So auch die Schweiz. Sie ordne regelmässig Wegweisungen von Asylsuchenden an, unter anderem von Menschen aus Eritrea, obwohl zahlreiche Berichte belegten, dass ihnen bei der Rückkehr Folter drohe. Die Schweiz wurde gestützt auf diesen Artikel mehrmals vom Anti-Folter-Ausschuss der UNO verurteilt.
Sensibilisierungsaktion zum 40. Jahrestag der Anti-Folter-Konvention
Zum 40. Jahrestag der Anti-Folter-Konvention, der am 10. Dezember begangen wird, führt ACAT-Schweiz eine Sensibilisierungsaktion durch: Was ist der Inhalt dieser Konvention? Wo steht die Folterprävention heute? Trotz diesem «fantastischen Instrument», wie Alice Edwards, die UNO-Berichterstatterin zu Folter, die Konvention nennt, gehört Folter noch lange nicht der Vergangenheit an. Dies gelte auch für Europa, wie die aktuelle ACAT-Briefaktion an Belarus zu Gunsten von Maria Kalesnikava zeige. «Angesichts dieses steinigen Pfads zur Abschaffung der Folter ist der Einsatz gegen diese Gräueltaten heute wichtiger denn je», schreibt ACAT-Schweiz.
Der 40. Gedenktag der Anti-Folter-Konvention fällt mit dem diesjährigen Tag der Menschenrechte zusammen. Letzterer ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die UNO-Vollversammlung verabschiedet wurde. Er wird jedes Jahr weltweit am 10. Dezember begangen.
UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1987/1307_1307_1307/de
40 Jahre Folterverbot - Anti-Folter-Konvention: die wichtigsten Punkte und Entwicklungen des Folterverbots.
https://www.acat.ch/de/was-wir-tun/aktionen/40-jahre-folterverbot/
ACAT-Schweiz
Die Organisation ACAT-Schweiz (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) setzt sich laut Selbstdarstellung für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe ein. Im Fokus steht die Würde aller Menschen, unabhängig von Eigenheiten wie Ideologie, Religion, Ethnie. Die ACAT-Bewegung ist in 30 Ländern präsent und über die Dachorganisation FIACAT bei Gremien wie der UNO, der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker und dem Europarat vertreten.