Die am 23. April vom Vatikan veröffentlichte Instruktion Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Die neuen Richtlinien, die auf die päpstliche Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (Kirche aus der Eucharistie) vom April 2003 folgten, ergeben sich aus der vom Vatikan festgestellten Notwendigkeit, schwere "Missbräuche" im Umgang mit der Liturgie auszumerzen.
Zu den in dem Vatikan-Dokument beklagten Missbräuchen gehören auch ökumenische Initiativen. Diese seien zwar gut gemeint, widersprächen aber der Disziplin der Kirche, heisst es in der Instruktion. Während das Dokument im Wesentlichen bereits bestehende Regeln betont, verschärft es die Grenzen zwischen den christlichen Kirchen. Gemeinsame Messfeiern von römisch-katholischen Priestern mit Würdenträgern anderer christlicher Konfessionen werden als "schwerwiegendes Delikt" eingestuft, die an die vatikanischen Behörden zu melden sei.
In einer ersten Stellungnahme des Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim stellte Dr. Walter Schöpsdau, Referent für Catholica / Moral- und Pastoraltheologie, fest, dass es ein grundsätzlich berechtigtes Anliegen der römisch-katholischen Kirche sei, das "Recht der Gläubigen auf eine wahre Liturgie" gegen Missbräuche und liturgische Eigenmächtigkeiten zu schützen, auch wenn viele der minutiösen Normierungen des Textes einen Eindruck von Ängstlichkeit und Gesetzlichkeit hervorriefen. Das Problem des Dokuments liege aber darin, dass es die Tendenz der Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (1997) fortsetze und dadurch eine authentische Feier der Eucharistie sicherstellen möchte. Damit würden die Laien möglichst aus dem Altarraum verbannt, schreibt Schöpsdau.
Der Instruktion zufolge habe die Mithilfe von Laien bei der Feier der Liturgie absoluten Ausnahmecharakter und keinesfalls den Sinn, "eine vollere Teilnahme der Laien zu gewähren". Die einzelnen Bestimmungen, die einer "Klerikalisierung" der Laien wehren wollen, liefen auf eine Klerikalisierung der Liturgie hinaus, die zurück in eine Priesterkirche zu führen scheine.
Wenn nach der Instruktion die Gläubigen ihre Klage über liturgischen Missbrauch nicht nur beim Diözesanbischof, sondern unmittelbar auch "beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes" einreichen könnten, drohe nicht nur den Priestern, sondern auch solchen Bischöfen eine Disziplinierung, die bisher bei manchem, was vor Ort geschah, ein Auge zugedrückt haben. Nach Meinung des evangelischen Theologen weiche die Instruktion ökumenisch keinen Millimeter von der harten Linie der Eucharistie-Enzyklika ab.
Um den Kommunionempfang durch Nichtkatholiken auszuschliessen, sollen die Anwesenden bei der Eucharistie künftig sogar ausdrücklich auf die römisch-katholischen Kirchengesetze hingewiesen werden. Warum gerade die lehramtlichen Verbote in Bezug auf ökumenische Initiativen dazu beitragen sollen, dass "das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle", stosse, so Schöpsdau, sicherlich auch bei römisch-katholischen Gläubigen auf Unverständnis. Die näheren inhaltlichen Bestimmungen der Vatikan-Instruktion über die einzelnen Elemente der Eucharistiefeier liessen erahnen, wie wenig aus lehramtlicher Sicht von einer ökumenischen Annäherung im Verständnis der Eucharistie die Rede sein könne.
Träger des Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim ist der Evangelische Bund e.V., ein konfessionskundliches und ökumenisches Arbeitswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Evangelische Bund will "die Botschaft der Reformation in den konfessionellen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen der Gegenwart zur Geltung bringen und dadurch die Ökumene fördern.