Schweizer Kirchen wollen mit Unterzeichnung der "Charta Oecumenica" ein "starkes" ökumenisches Zeichen setzen

Bern | 19.01.2005 | APD | Ökumene

Vertreter aller zehn Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH) werden am 23. Januar im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes anlässlich der Gebetswoche für die Einheit der Christen in der Stiftskirche (Collégiale) von Saint-Ursanne (JU) einen Annahmetext für die "Charta Oecumenica" unterzeichnen. Den ökumenischen Gottesdienst leitet der christkatholische Bischof Fritz René Müller, Präsident der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen der Schweiz, gemeinsam mit der protestantischen Pfarrerin Béatrice Perregaux Allison und dem katholischen Ortspfarrer Abbé Philippe Rebetez. Die Predigt hält der römisch-katholische Bischof Amédée Grab, Präsident der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE). Die AGCK-CH möchte mit dieser Ratifizierung ein "starkes" ökumenisches Zeichen setzen. Theologische Unterschiede würden nicht vergessen, aber auch nicht hervorgehoben, so der kirchliche Dachverband. Die Gottesdienstfeier zur Unterzeichnung der Charta wird von den drei nationalen Fernsehstationen live übertragen.

Die Charta, die Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält, wurde von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und dem Rat der römisch-katholischen Bischofskonferenzen in Europa (CCEE) erarbeitet und Ostern 2001 verabschiedet. Die Kirchen verpflichten sich in dem Dokument, ihren Beitrag zur Einheit Europas, zur Wahrung der Menschenrechte, zur Bewahrung der Schöpfung und des Friedens sowie zur Versöhnung der Völker und zur ökumenischen Zusammenarbeit zu leisten. Als langfristiges Ziel nimmt die Charta auch die Abendmahlsgemeinschaft in den Blick. Das Dokument hält fest, dass "wesentliche Unterschiede im Glauben die sichtbare Einheit" der Kirchen noch verhinderten.

Die Idee zu einer Charta Oecumenica entstand während der "Europäischen Ökumenischen Versammlung" in Graz 1997. Damals wurde empfohlen, "eine verbindliche Grundlage" für den Dialog und die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa zu schaffen. Diese "Verbindlichkeit" der Charta hat während der Konsultationsphase in den Jahren 1999 und 2000 einer freiwilligen "Selbstverpflichtung" Platz gemacht. Für die Unterzeichner-Kirchen hat die "Charta" also keine lehramtlich-dogmatische oder kirchenrechtlich-gesetzliche Verbindlichkeit.

Die Leitungsgremien der drei Landeskirchen stehen hinter der Charta

Nach Abschluss eines "synodalen Rezeptionsverfahren" bei den Mitgliedkirchen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) hatte deren Abgeordnetenversammlung im November 2004 den SEK-Rat ermächtigt, die Charta Oecumenica im Namen der Mitgliedkirchen des SEK am 23. Januar 2005 zu unterzeichnen. Die Charta sei, gemäss Aussage des Rates, ein Text der Hoffnung und befähige zu ökumenischem Handeln sowie zu einer wachsenden Zusammenarbeit unter den Kirchen. Für die im Kirchenbund vertretenen reformierten Kirchen wird SEK-Ratspräsident, Pfarrer Thomas Wipf, die Erklärung unterschreiben.

Die römisch-katholische Bischöfe beauftragten anlässlich der 266. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) Ende November 2004 ihren Präsidenten, Mgr. Amédée Grab, mit der Unterzeichnung der Charta. Dieses Dokument drücke den Wunsch aller Kirchen in Europa aus, verstärkt auf die Einheit zuzugehen, so die Schweizer Bischöfe.

Der Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz beauftragte ihren Bischof Fritz-René Müller mit der Ratifizierung des Annahmetextes. "Meine Unterschrift möchte ich in der Gewissheit setzen, dass sich unsere Kirche, unsere Gemeinden, verpflichten, die zwölf Empfehlungen der Charta kennen zu lernen, sie ernst zu nehmen und sich mit deren Inhalt und Anliegen auseinander zu setzen," so der Geistliche. Er appellierte gleichzeitig an alle Gemeinden seines Bistums, in den kommenden Monaten einen speziellen Anlass der Charta Oecumenica zu widmen.

Die Mitgliedskirchen der AGCK-CH

Der als Verein organisierten "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz" gehören folgende Mitglieder an: der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Römisch-katholische Kirche in der Schweiz, die Christkatholische Kirche der Schweiz, die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), der Bund Schweizer Baptistengemeinden (BSB), die Heilsarmee, der Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (BELK), die Griechisch-Orthodoxe Kirche, die Vertretung Serbischer Orthodoxer Kirchgemeinden in der Schweiz und die Anglikanische Kirche in der Schweiz.

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Hinweis zur Fernseh-Übertragung:
Live-Übertragung in "Sternstunde Religion", Schweizer Fernsehen SF1, Sonntag, 23.01.2005, 10:00 - 10:45 Uhr

Text-Hinweis:
Der volle Wortlaut der Charta Oecumenica ist im Internet abrufbar
als HTML-Dokument auf: http://www.cec-kek.org/Deutsch/ChartafinG.htm
oder als PDF-File auf: http://dbk.de/schriften/dokumente/charta-oecumenica.pdf

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