Der Vatikan begrüsst die Einrichtung eines UNO-Menschenrechtsrates. Der gegen den entschiedenen Widerstand der USA von der UNO-Vollversammlung beschlossene Rat soll die bisherige Menschenrechts-Kommission ersetzen.
Der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano Tomasi, bezeichnete die Einrichtung des Menschenrechtsrats als "positiven Schritt nach vorn im Schutz der Menschenrechte". Er glaube, dass ein Rat, der direkt von der Vollversammlung abhänge und auch Staaten ausschliessen könne, funktionieren könne, sagte Tomasi laut "Radio Vatikan". Die internationale Gemeinschaft brauche "klare Werkzeuge", um Menschenrechtsverletzungen stoppen zu können, betonte der Bischof.
Gegen den Widerstand der USA hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 15. März mit überwältigender Mehrheit der Bildung des neuen Rats für Menschenrechte zugestimmt. Nach monatelangen kontroversen Verhandlungen stimmten am Mittwoch in New York von den 191 UNO-Mitgliedern 170 dafür und vier dagegen, drei enthielten sich. Wegen nicht bezahlter UNO-Beiträge durften sich etliche Staaten nicht an dem Votum beteiligen. Abgelehnt wurde der Menschrechtsrat von den USA, Israel, den Marshall-Inseln und Palau. Die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" (HRW) nannte die Schaffung des neuen Rates einen "entscheidenden Fortschritt für den Schutz von Opfern weltweit".
Der Menschenrechtsrat soll voraussichtlich noch in diesem Jahr die viel kritisierte Menschenrechtskommission in Genf ablösen. Der neue Rat ist der Vollversammlung der 191 UNO-Mitglieder direkt unterstellt. Dagegen untersteht die bisherige Kommission dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC), dem derzeit 54 Länder angehören. Der Menschenrechtsrat kommt wenigstens drei Mal im Jahr für insgesamt mindestens zehn Wochen zusammen. Er kann in dringenden Fällen aber jederzeit für eine beliebige Dauer einberufen werden. Die Beratungen der bisherigen Menschenrechtskommission waren auf ein Treffen pro Jahr von sechswöchiger Dauer beschränkt.