Nach fast zehnjährigen zäher Verhandlungen wurde am 5. Juli 2008 in der Lutherstadt Wittenberg die Fusion von zwei evangelischen Landeskirchen in Mitteldeutschland durch die zuständigen Kirchenparlamente beschlossen. Die Synoden der Thüringer Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen bestätigten in getrennten Sitzungen mit erforderlicher 2/3-Mehrheit die Verfassung der neuen "Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)". Beide Kirchen waren bereits in einer Föderation miteinander verbunden. Der endgültige Zusammenschluss wird nun zum 1. Januar 2009 wirksam und mit der Wahl eines neuen Bischofs abgeschlossen, der seinen Sitz in Magdeburg haben wird.
In der EKM sind 930.000 evangelische Christen zwischen Südthüringen und der Altmark vereint. Das sind vier Prozent der deutschen Protestanten. Auf ihrem Gebiet befinden sich aber ein Fünftel aller evangelischen Kirchengebäude in Deutschland, darunter fast alle Traditionsstätten des deutschen Luthertums von Wittenberg und Erfurt über Eisenach bis Magdeburg.
Schwierig war die Fusion durch das Ausbalancieren verschiedener Bekenntnissen: Die Kirchenprovinz ist uniert, die Thüringer Kirche lutherisch. Es gibt aber auch reformierte Gemeinden. In den 95 Artikeln der neuen Verfassung geht es um den Auftrag der Kirche, die Rolle hauptamtlicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter, die Aufgaben von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche sowie um die Kirchenmitgliedschaft. Gemeindemitglieder sollen in die Gemeindearbeit stärker als bisher einbezogen werden. Unterschiedliche Leitungsstrukturen waren zu berücksichtigen: Die Thüringer Kirche gilt als eher hierarchisch strukturiert, die Kirchenprovinz Sachsen als basisdemokratisch.
Auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten führte im Osten Deutschlands 2007 eine Fusion bisher unbekannten Ausmasses durch. Die fünf Landeskörperschaften Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Land Brandenburg und Berlin bildeten in einem demokratischen Einigungsverfahren eine gemeinsame Freikirchenleitung mit vorläufigem Sitz in Berlin und Dresden. Die Landeskörperschaften blieben juristisch selbstständig und besitzen nach wie vor eigene zum Teil voneinander abweichende Verfassungen. In den fünf Bundesländern gibt es 7.618 erwachsen getaufte Adventisten in 163 Gemeinden.