Neue Regeln für die Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind Gegenstand eines Gesetzesentwurfs des österreichischen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BM.UKK), der derzeit in Begutachtung steht.
Erstmals werden auch Kriterien für die Aberkennung des Status' definiert, der bei kleinen Kirchen mit weniger als 16.000 Mitgliedern jedoch Sorge und Kritik ausgelöst hat. Zu diesem Punkt haben sich bereits die Alt-katholische sowie die Evangelischmethodistische Kirche offiziell erklärt. Die Frist zur Begutachtung endet am 10. Juni. Eine Stellungnahme der römisch-katholischen Kirche sei derzeit „in Bearbeitung“, erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber „Kathpress“.
Das für den Gesetzesentwurf zuständige Kultusamt begründet die geplante Novellierung mit einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes, der dem Gesetzgeber eine Reparaturmöglichkeit bis zum 30. September 2011 eingeräumt und damit „Handlungsbedarf“ erzeugt habe. Laut dem Verfassungsgerichtshof seien jene gesetzlichen Bestimmungen, die ohne Ausnahme zwanzig- beziehungsweise zehnjährige Fristen vorsehen, bevor es überhaupt zu einer Anerkennung als gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft kommen kann, als verfassungswidrig aufgehoben worden. Solche Fristen ohne Ausnahme widersprächen dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung.
Drei Wege zur vollen Anerkennung
Vorgeschlagen werden nun drei Wege, um die volle Anerkennung zu erhalten: Entweder eine mindestens fünfjährige Existenz als „religiöse Bekenntnisgemeinschaft“, oder zweitens ein 100-jähriger Bestand, verbunden mit einer zehnjährigen Tätigkeit in Österreich in organisierter Form, oder drittens ein allgemeines Bestehen als Religionsgemeinschaft von mindestens 200 Jahren.
Erstmals konkret geregelt ist auch das Verfahren zur Aberkennung des öffentlich-rechtlichen Status' als Religionsgesellschaft. Der dafür vorgeschlagene Gesetzesentwurf enthalte jedoch aus Sicht kleinerer Kirchen eine textliche Unsicherheit, auf die Alt-Katholiken und Methodisten in ihrer Stellungnahme aufmerksam gemacht haben. Diese befürchten, dass künftig eine Statusaberkennung dann möglich sein könnte, wenn sie die erforderliche Mindestmitgliederanzahl von derzeit 16.000 Gläubigen (zwei Promille der Bevölkerung) unterschreiten. Aus dem Kultusamt im zuständigen Ministerium hieß es am 2. Juni dazu gegenüber den „Oberösterreichischen Nachrichten“, dass von dem Gesetzesentwurf keine Gefahr ausgehe. Man werde nicht die Zahlen einzelner Kirchen überprüfen.
Der aktuelle Gesetzesentwurf ist eine Novelle zum Gesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften, das seit 1998 in Kraft ist. Derzeit gibt es in Österreich elf eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften und 15 gesetzlich anerkannte Kirchen beziehungsweise Religionsgesellschaften, zu letzteren zählen seit 2009 auch die Zeugen Jehovas.
Leidensweg der Adventisten in Österreich
Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich hatte bereits am 21. Dezember 1989 beim zuständigen Bundesministerium den „Rechtsstatus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft“, also einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, beantragt. Das 1989 von den Adventisten gestellte erste Gesuch um staatliche Anerkennung wurde acht Jahre später abgelehnt; allerdings erst, nachdem 1997 eine Säumnisbeschwerde wegen Nichtbehandlung ihres Antrages auf staatliche Anerkennung beim Verwaltungsgericht Wien eingelegt worden war. Stattdessen erteilte am 11. Juli 1998 das zuständige Bundesministerium die Zuerkennung der Rechtspersönlichkeit als „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“.
Nach Ablauf der zehnjährigen Frist für eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften reichte die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich am 27. November 2008 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BM.UKK) den Antrag auf volle staatliche Anerkennung ein. Der Antrag wurde jedoch vom BM.UKK am 23. März 2009 abgelehnt, da die Adventisten nicht die nach dem Anerkennungsgesetz erforderliche Anzahl von Mitgliedern in Österreich hätten. Die Beschwerde der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten vom 22. April 2009 beim Verfassungsgerichtshof gegen den Ablehnungsbescheid blieb ebenfalls erfolglos. Das Gericht rechtfertigte die bestehende Ungleichbehandlung von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften damit, dass die Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich „sachlich begründbar ist“.
Eine der 1997 beschlossenen zusätzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung ist die „Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens zwei von Tausend der Bevölkerung Österreichs nach der letzten Volkszählung." Das bedeutet, dass sich derzeit über 16.000 Personen bei der Volkszählung zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bekennen müssten, damit diese zukünftig die Möglichkeit hat, den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft zu erlangen. Damit ist eine volle staatliche Anerkennung selbst nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist für alle derzeit elf eingetragene Bekenntnisgemeinschaften unmöglich. Sie scheitern an der seit 1998 benötigten Mindestmitgliederzahl.
Experten erscheint die vom Gesetz geforderte Zahl von 16.000 Anhängern in Österreich als willkürlich, da sieben der zwölf Religionsgemeinschaften, die 1997 bereits anerkannt waren, deutlich weniger Mitglieder hätten.
Adventisten gab es seit 1890 in der damaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Seit 1903 ist die Kirche auf dem Boden der heutigen Republik Österreich vertreten. Sie hatte es schwer, Fuss zu fassen. Öffentliche Versammlungen und Vorträge mussten bei der Polizei angemeldet werden. An den Saaltüren war der Vermerk „nur für geladene Gäste“ anzubringen. Lag keine behördliche Genehmigung vor, verwehrte ein „Wachmann“ den Zutritt zum Saal. Immer wieder wurden Gottesdienste durch Polizeibeamte aufgelöst. Erst 1909 gelang es der Adventgemeinde Wien, die rechtliche Anerkennung für die Bildung eines Vereins zu erlangen, der sich jedoch nur „Leseverein Mehr Licht“ nennen durfte. Die Begriffe „Advent“ oder „Adventisten“ als Namensbestandteil wurden untersagt. Ein Bittgesuch an Kaiser Franz-Josef I. im Frühjahr 1914, „die volle Religionsausübung mit gemeinschaftlichem Gottesdienst allergnädigst zu gestatten“, wurde nicht beantwortet. Erst der Vertrag der alliierten Siegermächte von Saint-Germain im Jahr 1919 gewährleistete die Religions- und Gewissensfreiheit, sodass auch die Adventisten ihre Gottesdienste ohne polizeiliche Störungen feiern konnten.
Die gegenwärtig 3.897 erwachsen getauften österreichischen Adventisten in 49 Kirchengemeinden gehören zur weltweiten protestantischen Kirche der Sieben¬ten-Tags-Adventisten, die aus einer Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts in den USA hervorgegangen ist. Zurzeit zählt sie rund 25 Millionen Gottesdienstbesucher, davon 16,6 Millionen erwachsen getaufte Mitglieder in 206 Ländern. In vorwiegend katholischen Ländern Europas, wie Italien, Spanien und Polen, aber auch in mehrheitlich orthodoxen Ländern, wie Rumänien und Bulgarien, sind die Adventisten längst staatlich anerkannt.