Frau mit Burka in Kabul/Afghanistan © Foto: Natascha Bohlmann / churchphoto.de

Französisches Vermummungsverbot verletzt die Grundrechte nicht

Strassburg/Frankreich | 02.07.2014 | APD | Religionsfreiheit

Das in Frankreich im April 2011 erlassene Gesetz, welches jede Art des Vermummens - und nicht nur die Burka oder den Niqab - in der Öffentlichkeit verboten hat, verletze die Grundrechte nicht, urteilte am 1. Juli eine Mehrheit der beteiligten 17 Richter am Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg/Frankreich. Es sei ein „legitimes Ziel“ des Staates, mit solchen Einschränkungen die Bedingungen des „Zusammenlebens“ zu wahren. Da es sich um ein Urteil der Grossen Kammer des Gerichtshofs handelt, kann es nicht weitergezogen werden.

Geklagt hatte laut EGMR-Medienmitteilung eine praktizierende Muslima in Frankreich, die sich beklagte, dass sie in der Öffentlichkeit nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Ganzkörperschleier, eine Burka, mehr tragen dürfe. Die Bussgelder für Verschleierung in der Öffentlichkeit sind auf 150 Euro angesetzt. Zudem können Verschleierte zu einem Kurs in Staatskunde verpflichtet werden.

Als „falsche Weichenstellung“ kritisierte der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) den EGMR-Entscheid aus Strassburg. Damit grenzten die höchsten Richter Europas die Muslime aus, anstatt zu deren Integration beizutragen. Das Urteil sei eine „Konsequenz der europaweit vorrückenden Islamophobie“.

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