Der EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber hat eine weltweite Religionsfreiheit gefordert. Wenn Menschen trotzdem wegen ihres Glaubens verfolgt würden, müsse dies entsprechend im Asylrecht und bei Abschiebungsverfahren berücksichtigt werden, sagte Huber der Nachrichtenagentur AP.
«Wir müssen in jedem Land dafür eintreten, dass die Religionsfreiheit anerkannt wird. Als Christen müssen wir besonders dafür eintreten, dass die Religionsfreiheit der Christen nicht missachtet wird - wie das in Afghanistan der Fall ist», sagte Huber in Anlehnung an den Fall des zum Christentum konvertierten Abdul Rahman, dem deswegen in Afghanistan die Todesstrafe gedroht hatte. Huber verwies auf die spezifische Situation in Afghanistan, wo die Verfassung zwar Religionsfreiheit vorsehe, es daneben aber auch noch entgegengesetzte Regelungen der Scharia gebe. Die Religionsfreiheit sei jedoch nicht teilbar, betonte der Bischof.
Zudem sei der Fall nach wie vor nicht befriedigend geklärt, denn schließlich habe Rahman sein Land verlassen müssen, weil er wegen seines Glaubens dort nicht sicher gewesen sei. «Das muss man auch dringend in Deutschland berücksichtigen, wenn es um Abschiebungsverfahren geht», forderte Huber.
Der EKD-Ratsvorsitzende verwies auch auf den Fall einer Frau aus Niedersachsen, die in den Iran abgeschoben werden sollte, obwohl ihr in ihrem Heimatland wegen ihres Glaubens schwerwiegende Konsequenzen gedroht hätten. «Das Argument, sie könne ja in ihrem Herzen überzeugte Christin sein und brauche das nach außen nicht zu zeigen, ist mit der Religionsfreiheit schlechterdings nicht vereinbar», sagte Huber. «Insofern müssen wir, wenn wir Vorfälle wie den in Afghanistan kritisieren, wie wir das zu Recht getan haben, auch für die eigene Asylpraxis die entsprechenden Konsequenzen ziehen.»
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