Trotz Demokratie sei die Menschenrechtssituation in Indien teilweise ungenügend. Dies betreffe im Besonderen die Religionsfreiheit, heisst es in einer Medienmitteilung der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA). Auf die Gewalt gegen religiöse Minderheiten hätten speziell Deutschland, Italien und die Niederlande anlässlich der periodischen Länderüberprüfung am 24. Mai im UN-Menschenrechtsrat in Genf hingewiesen.
Problematische Anti-Bekehrungs-Gesetze
Zuvor habe die Weltweite Evangelische Allianz (WEA) und die Indische Evangelische Allianz (EFI) in ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat daran erinnert, dass in sechs indischen Bundesstaaten noch Religionsgesetzgebungen, sogenannte „Anti-Bekehrungs-Gesetze“ in Kraft seien, welche die Religionsfreiheit nicht respektierten. In den vergangenen Jahren sei es dort immer wieder zu Diskriminierungen und Verfolgung von Christen gekommen. Gemäss den offiziellen Angaben der indischen Regierung für 2009 soll es dabei 125 Tote gegeben haben. Deutschland, Italien und die Niederlande hätten Indien zur Abschaffung dieser „Anti-Bekehrungs-Gesetze“ aufgefordert.
Die Religionsgesetze, welche den freien Religionswechsel einschränkten oder verbieten, würden meist mit der Wahrung des religiösen Friedens begründet. Sie seien laut der SEA-Medienmitteilung jedoch vor allem die Folge von jahrelanger Propaganda von nationalistischen Extremisten, die sich gegen die Präsenz von Christen und Muslimen in Indien richte. Das Klima von Intoleranz habe in den vergangenen Jahren zu einer Zunahme von Gewalt zwischen den Religionsgemeinschaften geführt.