In vielen Teilen der Welt würden Kirchen, christliche Gemeinschaften und einzelne Gläubige bedrängt, verfolgt und in ihren Grundrechten – insbesondere in ihrem Recht auf Religionsfreiheit – verletzt. Daran haben in Berlin der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, sowie der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick, bei der Vorstellung des ersten „Ökumenischen Berichts zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ erinnert. Die Broschüre wird von der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD gemeinsam herausgegeben.
Die beiden Kirchen würden nicht für ein „Christen-Recht“ eintreten, sondern für das Menschenrecht der religiösen Freiheit, betonte Erzbischof Schick. „Die Freiheit eines jeden Menschen zu achten, in Verantwortung vor dem eigenen Gewissen nach der Wahrheit zu streben und sie offen in Gemeinschaft zu praktizieren sowie für sie einzutreten, ist Pflicht der Staaten.“ Dabei gehe es um die freie Religionsausübung aller Menschen, gleich welchen Bekenntnisses. Wo Christen aus Gründen der Religionszugehörigkeit unter Druck gesetzt würden, da treffe dieses Schicksal in aller Regel auch andere religiöse Minderheiten. „Wenn wir uns für die verfolgten und bedrängten Christen einsetzen, tun wir das exemplarisch für alle Verfolgten und nicht exklusiv.“
Die römisch-katholische und evangelische Kirche in Deutschland hätten schon in der Vergangenheit immer wieder auf grundlegende Menschenrechtsverletzungen und brutale Gewalttaten gegen Christen in der Welt aufmerksam gemacht, unterstrich Bischof Schindehütte. „Das geschah und geschieht meistens jenseits der Öffentlichkeit durch direkte Interventionen bei den Botschaftern und Regierungen der betreffenden Länder.“ Doch auch die jährlichen Fürbitten der evangelischen Kirche am Zweiten Sonntag der Passionszeit (Reminiszere) sowie der katholische Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen am 26. Dezember seien wichtige Aktivitäten in den Ortsgemeinden. Schindehütte hob ebenfalls hervor, dass die Religionsfreiheit für Angehörige aller Religionen gelte. Religionsfreiheit könne deshalb kein Gegenseitigkeitsrecht sein, das nur dann gewährt werde, wenn eine wie auch immer geartete „Gegenseite“ es auch gewähre. Es verbiete sich ebenso, Religionsfreiheit nur als das Recht einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu verstehen und einzuklagen. „Wenn Christen es für sich in Anspruch nehmen, muss immer klar sein, dass sie dies auch stellvertretend für bedrängte und verfolgte Angehörige anderer religiöser Minderheiten wie der Baha’i oder nicht konformer Weltanschauungen wie Falun Gong tun.“ Das schliesse auch verfolgte muslimische Minderheiten, die der Bericht ausdrücklich benenne, mit ein.
Der Autor des „Ökumenischen Berichts“, Dr. Theodor Rathgeber, wies darauf hin, dass sich seit 2007 ein eindeutiger Trend nachweisen lasse, wonach Verletzungen des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beständig zugenommen hätten. Das betreffe Angehörige aller Religionen, darunter Sikhs, Juden, Hindus, Animisten, Angehörige traditioneller afrikanischer und chinesischer Religionen oder indigener Völker sowie Minderheiten wie die Ahmadiyya oder die Zeugen Jehovas. Gleichwohl seien Christen und Muslime nicht zuletzt aufgrund ihrer Gesamtzahl am häufigsten betroffen. Christen würden im Zeitraum seit 2007 in 111 Ländern bedrängt und verfolgt.
In dem 84 Seiten umfassenden „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit 2013“ werden vertiefende Länderbeispiele ausgewertet, um gegenwärtige Trends in der Situation christlicher Minderheiten darzustellen. Das Dokument ist als Download unter www.dbk.de und www.ekd.de abrufbereit und kann auch als Broschüre bestellt werden.