An Wehrpflichtige, die sich während des Ersten Weltkriegs zu kämpfen weigerten, erinnerte Friedhelm Schneider, Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung in Brüssel. Sie und alle, die auch heute durch ihr friedfertiges Engagement für das Ende der Kriege, bewaffneter Konflikte und Gewalt einträten, verdienten Respekt und Solidarität.
Während des Ersten Weltkriegs hätten sich Tausende von Männern geweigert, aus religiösen oder ethischen Gründen zu kämpfen. Allein in Grossbritannien habe es etwa 16.000 Kriegsdienstverweigerer gegeben. Einige wären zum Tode verurteilt worden, andere hätten in Krankenhäusern, im Strassenbau oder in der Landwirtschaft gearbeitet, und etwa 7.000 als waffenlose Sanitäter an vorderster Front gedient. Mindestens 6.000 Nichtkämpfer hätten den „Grossen Krieg“ im Gefängnis verbracht, wobei 73 aufgrund schlechter Behandlung gestorben seien. Auch in den USA, in Kanada und Dänemark habe es anerkannte Kriegsdienstverweigerer gegeben, die unterschiedlich behandelt worden wären, so Schneider.
Unter dem Motto „Damit wir nicht vergessen“ erinnerte Pastor Viktor Hulbert (Watford/England), Abteilungsleiter für Kommunikation der britischen Siebenten-Tags-Adventisten, an die adventistischen Kriegsdienstverweigerer im Ersten Weltkrieg. Von den 2.500 Mitgliedern der Kirchen seien im „Grossen Krieg“ etwa 130 wehrpflichtig gewesen. Doch die jungen Männer hätten das Tragen von Waffen verweigert und wären auch nicht bereit gewesen, am Sabbat (Samstag), dem biblischen Ruhetag, zu arbeiten.
Hulbert versuchte deutlich zu machen, was es damals für einen jungen Mann bedeutet habe, den Kriegsdienst zu verweigern und stattdessen Zwangsarbeit in den berüchtigten Gefängnissen von Dartmoor, Knutsford oder Wakefield zu leisten. Wer dort die Arbeit am Sabbat verweigert habe, sei geschlagen oder zu menschenunwürdigen Arbeiten gezwungen worden, etwa zur Reinigung von Latrinen mit blosser Hand. 16 jungen Adventisten, die zur 3. Östlichen Nichtkämpfer-Abteilung in der Bedford-Kaserne gehörten, hätten sich am 23. Mai 1916 geweigert, mit einem Boot Gewehre nach Frankreich zu bringen. Das Kriegsgericht habe sie zu Haftstrafen im Militärgefängnis Nummer 3 in Le Havre verurteilt, wo zwei von ihnen aufgrund von Misshandlungen gestorben seien. Diese jungen Männer wären ebenso tapfer gewesen, wie jene Soldaten, die dem Feind in den Schützengräben gegenübergestanden hätten, betonte der Pastor.