„Abgerechnet wird nicht aufgrund von Umfragen, sondern an der Urne“, schreibt das Initiativkommitee „Erbschaftssteuerreform“ in einer Medienmitteilung. Damit reagierte das Initiativkomitee, das von EVP, SP, Grünen, CSP und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB sowie ChristNet unterstützt wird, auf die neusten Umfragezahlen des Forschungsinstituts gfs. Demnach haben die in der letzten Maiwoche befragten 1.450 Personen zu 61 Prozent angegeben, gegen die Initiative zu stimmen und nur 34 Prozent dafür.
Die Umfrageergebnisse zeigten auf, dass die gezielt geschürten Ängste offensichtlich tief sitzen. „Die Gegnerschaft bedient sich perfidester Mittel und setzt auf Desinformation und Falschaussagen“, zieht Heiner Studer, Präsident des Trägervereins Zwischenbilanz. „Dabei lenken die Gegner einer moderaten Erbschaftssteuer mit ihrer vergleichslosen Propagandawalze nur davon ab, wen sie wirklich schützen wollen: die reichsten zwei Prozent in diesem Land.“
Die positiven Effekte der Erbschaftssteuer für die AHV und für mehr Chancengleichheit würden mit frei erfundenen „Gruselgeschichten“ über sterbende Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und verlorenes Wohneigentum negiert und übertüncht.
Die Befürworter der Initiative kämpften hingegen mit Fakten, die überzeugend seien:
• Alle Arbeitnehmenden profitierten, da mit der Reform der Erbschaftssteuer rund drei Milliarden Franken in die Kassen der AHV und der Kantone fliessen würden. Das entlaste die Normalverdiener, so die Initianten.
• 98 Prozent der Bevölkerung sei von der Erbschaftssteuer nicht betroffen, weil sie keine Aussicht hätten, an einer Erbschaft von mehr als zwei Millionen Franken beteiligt zu sein.
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden geschont: 99 Prozent aller KMUs seien von der Erbschaftssteuer nicht betroffen, weil ihr Wert unter dem angestrebten Freibetrag von 50 Millionen Franken für Familienunternehmen liege. Landwirtschaftsbetriebe würden überhaupt nicht unter die Erbschaftssteuer fallen.
• Nichten, Gottekinder, Geschwister und Paare profitierten: Eine grosse Zahl von Erben werde direkt entlastet, weil mit der Erbschaftssteuerreform die ungerechten kantonalen Erbschaftssteuern abgeschafft würden, so die Initianten.
• Kantone profitierten, weil sie für die Abschaffung ihrer Erbschaftssteuern finanziell entschädigt würden. Das verschaffe ihnen Spielraum für steuerliche Entlastungen der Einkommen oder Vermögen.
• Mit der Erbschaftssteuer werde der Reichtum der Schweiz gerechter verteilt, was die Chancengleichheit verbessere. Die Initianten sind überzeugt: „Wer Millionen oder gar Milliarden erbt, soll dafür Steuern zahlen. Es gibt keinen Grund, weshalb ausgerechnet Geld aus einer Millionen-Erbschaft steuerfrei sein soll.“
ChristNet: Steuern auf Erbschaften sind gerecht, solidarisch – und biblisch begründet
Für das Forum ChristNet sind Steuern auf Erbschaften gerecht, solidarisch – und biblisch begründet. Bereits das Alte Testament habe von Vermögenden verlangt, ihren Grundbesitz mit Bedürftigen zu teilen. In der Bibel nehme das Thema Solidarität einen breiten Raum ein. Laut ChristNet empfiehlt die Bibel zur Linderung und Bekämpfung von Armut das persönliche Engagement in Form von Almosen.
Darüber hinaus kenne die Bibel auch Formen gesetzlich geregelter Umverteilung:
• Alle drei Jahre habe der Zehnte nicht nur der Bezahlung der Leviten gedient, sondern auch der Armutslinderung (5. Mose 14,28-29).
• Die Nachlese nach der Ernte sei den Armen vorbehalten geblieben (3. Mose 19,10).
• Alle sieben Jahre sei das Feld unbestellt geblieben. Die trotzdem wachsende Frucht habe den Armen gehört (2. Mose 23,11). Auch seien alle sieben Jahre die Schulden erlassen worden, „damit kein Armer unter Euch sei“ (5. Mose 14,4).
• Von den Angehörigen des eigenen Volkes hätten keine Zinsen verlangt werden dürfen (2. Mose 22,24).
• Jubeljahr: Die Bibel fordere dazu auf, alle 50 Jahre Land, das in Not verkauft werden musste, an die ursprünglichen Besitzer zurück zu geben, um eine gleichmässige Landverteilung zu gewährleisten.
Kurzargumentarium des Initiativkommitees „Erbschaftssteuerreform“:
http://www.erbschaftssteuerreform.ch/de/?p=2695