Die deutsche Bundesregierung setzte sich nach eigenen Angaben während ihrer EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007 konsequent für die Umsetzung der EU-Leitlinien gegen die Todesstrafe ein.
Deutschland habe mit dem "Aktionsplan Todesstrafe" die Grundlage für eine Resolution gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen gelegt, heisst es im Achten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (16/10037). Es gebe einen weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. "Nach Ansicht der Bundesregierung und ihrer EU-Partner ist die Todesstrafe weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen", so der Regierungsbericht. Die Todesstrafe habe keine abschreckende Wirkung und versage daher als Mittel der Verbrechensbekämpfung. Zudem könnten Justizirrtümer nicht mehr korrigiert werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe nach Artikel 102 des Grundgesetzes seit 1949 abgeschafft.
Unter Berufung auf eine weltweite Statistik von amnesty international (ai) teilte die Bundesregierung mit, dass 2006 mindestens 1.591 Menschen in 25 Staaten hingerichtet worden seien. 3.861 Menschen in 55 Ländern seien zum Tode verurteilt worden. Immer mehr Staaten würden völkerrechtlich verbindliche Verträge gegen die Todesstrafe unterzeichnen. 64 Staaten hätten inzwischen das "2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe" ratifiziert. Kirgisistan, die Philippinen, Ruanda und Usbekistan sowie der US-Bundesstaat New Jersey hätten die Todesstrafe abgeschafft.
Zu den Ländern, in denen nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt wird, gehört der Iran, dem die Bundesregierung eine verschlechterte Menschenrechtslage bescheinigt. 2007 seien nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen über 300 Menschen hingerichtet worden. Oft seien die Todesurteile öffentlich vollstreckt worden. Der Abfall vom Islam könne mit dem Tode bestraft werden. Auch zur Lage in Afghanistan heisst es, "die von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützte Forderung konservativer Kräfte nach dem Schutz der Religion - bis hin zur Todesstrafe bei Gottes- bzw. Prophetenlästerung - kollidiert mit den Grundrechten Meinungs-, Presse- bzw. Medien und Religionsfreiheit".