Für mehr als eine Milliarde Muslime in aller Welt beginnt weltweit unterschiedlich am 21. bzw. 22. August der Fastenmonat Ramadan (deutsch: Sommerhitze). Er ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders. Der offizielle Beginn hängt von der Sichtung der Mondsichel ab.
Ein Mondmonat lang - in diesem Jahr etwa bis zum 20. September - haben die Gläubigen tagsüber abstinent zu sein; neben dem Essen und Trinken betrifft diese religiöse Pflicht auch das Rauchen und den Geschlechtsverkehr. Nach Sonnenuntergang wird oft in Verbindung mit religiösen Übungen mit der Familie gespeist und gefeiert.
Für den gläubigen Muslim ist das Fasten im Ramadan einer der fünf Grundpfeiler des Islam ("Hingabe an Gott"). Die anderen vier sind das Glaubensbekenntnis, fünf tägliche Gebete, die Armensteuer (Almosen) und die Pilgerfahrt nach Mekka. Für Frauen ist das Fasten während der Menstruation und im Wochenbett verboten. Sie sollten ebenso wie Kranke und Reisende das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Kinder sind vom Fastengebot ausgenommen.
Die letzten zehn Nächte des Fastenmonats gelten als besonders heilig. Nach islamischer Überlieferung hat Allah um 610 in einer Nacht im Ramadan seinem Propheten Mohammed das erste Mal den Koran durch den Erzengel Gabriel offenbart. In Erinnerung daran heisst diese "Nacht der Bestimmung" oder "Nacht der Allmacht" (Leilat al-Qadr), nach der auch die 97. Sure (Kapitel) des Koran benannt ist.
Geht der Ramadan zu Ende, feiern gläubige Muslime drei Tage lang ein Fest. An diesen Tagen beschenken sich Verwandte und Freunde mit Süssigkeiten, weshalb das zweitwichtigste Fest nach dem islamischen Opferfest auf deutsch den Namen "Zuckerfest" trägt. Auf arabisch heisst es "Eid al-Fitr" (bzw. Id al-Fitr), auf türkisch und bosnisch "Seker Bayrami".
Zum Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan hat die "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte" (IGFM) islamische Regierungen aufgefordert, schuldlos gefangene Christen freizulassen. Die in Frankfurt (Deutschland) ansässige IGFM richtete einen entsprechenden Appell an die "Organisation der Islamischen Konferenz" (OIC) mit ihren 57 Mitgliedsstaaten. Im Ramadan sei es Brauch, Gefangene freizulassen.
Die IGFM verweist auf mehrere inhaftierte Konvertiten im Iran, die vom Islam zum Christentum übergetreten seien. Weiter gebe es Gefangene in Pakistan, die wegen Verstosses gegen das sogenannte Blasphemiegesetz zum Tode verurteilt seien. Insbesondere die ägyptische Regierung wurde von der IGFM aufgefordert, koptische Christen im Land zu schützen. Sechs Kopten seien zu drei Jahren Haft mit Zwangsarbeit verurteilt worden, weil sie im Ramadan tagsüber ihr Cafe geöffnet hatten. Laut IGFM verstösst das gegen kein Gesetz; zudem seien nur Muslime vom Ramadan-Fastengebot betroffen.